Deutsch
Psychische Beschwerden nach sexueller Gewalt; unklar, ob als Rückfall geltend gemachte Beschwerden wegen Brückensymptomen noch dem Grundfall zuzuordnen sind; Vorliegen einer natürlichen Unfallkausalität lässt sich weder auf versicherungsinternes Aktengutachten noch auf diesem widersprechende Stellungnahmen der behandelnden Psychiaterin bestimmen; Sachverhalt ist gutachtlich abklären zu lassen