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Abstellen auf kreisärztliche Beurteilung. Korrekte Bemessung des Invaliditätsgrades gestützt auf LSE, auch angesichts des Rechtsgutachtens Gächter/Egli/Meier/Filippo; der Nachweis konkreter Arbeitsstellen ist unter Berücksichtigung des ausgeglichenen Arbeitsmarktes nicht notwendig.