Deutsch
Keine Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der kreisärztlichen Beurteilung; unter Anwendung von Art. 28 Abs. 4 UVV keine Unverwertbarkeit aufgrund des fortgeschrittenen Alters; kein triftiger Grund, in das Ermessen der Vorinstanz betreffend leidensbedingten Abzug einzugreifen; Abweisung