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Abstellen auf Berichte des Kreisarztes. Fallabschluss rechtens. Kein adäquater Kausalzusammenhang der organisch nicht hinreichend nachweisbaren Beschwerden. Validen- und Invalideneinkommen unter Berücksichtigung einer Parallelisierung korrekt ermittelt. Kein Anspruch auf eine Integritätsentschädigung. Abweisung. - BGE 8C_640/2022