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Leistungsverweigerung/Rückforderung bislang ausbezahlter Taggeldleistungen gestützt auf Art. 46 Abs. 2 UVG erweist sich aufgrund nicht überwiegend wahrscheinlich vorliegender Absicht der Falschangabe des Beschwerdeführers hinsichtlich seines letzten Einkommens als nicht gerechtfertigt. Stark schwankendes Einkommen in der Versicherungsbranche, Berechnung nach Art. 23 Abs. 2 UVV. Rückweisung. - BGE 8C_63/2023