Deutsch
Rückfallmeldung nach Auffahrunfall. Nicht abschliessend geklärt, ob typisches «buntes Beschwerdebild» einer HWS-Distorsion und die natürliche Kausalität gegeben sind, zumal die Adäquanz nach der bei HWS-Distorsionen anwendbaren Rechtsprechung bei mittelschweren Unfällen im Grenzbereich zu leichten ohnehin zu verneinen ist. Damit trifft die Beschwerdegegnerin keine erneute Leistungspflicht. Abweisung.