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Renteneinstellung ex nunc et pro futuro gestützt auf Wiedererwägung und materielle Rentenrevision. Ob die Wiedererwägungsvoraussetzungen (fehlende Adäquanzprüfung/zweifellos unrichtige Kausalitätsbeurteilung) erfüllt sind, kann offenbleiben. Gestützt auf das von der Beschwerdegegnerin eingeholte Aktengutachten lässt sich der medizinische Sachverhalt im Zeitpunkt der Verfügung über die Herabsetzung oder Aufhebung einer Rente nicht rechtsgenüglich ermitteln. Das Aktengutachten erfüllt auch die Beweisanforderungen an ein zwecks Rentenrevision eingeholtes Gutachten nicht. - BGE 8C_10/2024
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