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Gesuch um Revision eines Urteils des Sozialversicherungsgerichts betreffend UV durch Vorlage eines von der IV eingeholten Gutachtens. Es liegt keine im Revisionsverfahren zu beachtende «neue» Tatsache vor, wenn ein neues ärztliches Gutachten eine andere Beurteilung des gleichen Sachverhaltes vornimmt. - BGE 8C_150/2023