Deutsch
Sturz führte zu Verletzungen am Knie und OSG; beweiskräftige kreisärztliche Beurteilung bezüglich des Knies, Status quo sine vel ante war nach zwölf Wochen erreicht; bezüglich OSG hat die BGin trotz wiederholt gestellten Begehren der BFin noch nicht verfügt; Rechtsverweigerung bejaht und insofern Beschwerde teilweise gutgeheissen.