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Beurteilung der Kausalität einer nach einem Unfall festgestellten Wirbelfraktur. Mit Blick auf die erhebliche degenerative Vorschädigung der Wirbelsäule und wegen des Fehlens konkreter traumaspezifischer Befunde ist eine traumatische Ursache nur möglich, nicht aber überwiegend wahrscheinlich. Daher ist der natürliche Kausalzusammenhang nicht hinreichend nachgewiesen. - BGE 8C_387/2024