Deutsch
Rentenbezüger erleidet nach erstem Unfall, welcher zur Rentenzusprache geführt hat (bei einem von der Beschwerdegegnerin ermittelten Invaliditätsgrad von lediglich 9 %), einen zweiten Unfall. Fallabschluss nach zweitem Unfall rechtens. Einkommensvergleich der Beschwerdegegnerin nicht nachvollziehbar. Kein Rentenanspruch (reformatio in peius). Abweisung Gesuch URV. - hängig