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Prüfung des Anspruchs auf eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung nach unbestrittenem Fallabschluss. Angesichts der Bestätigung des Invaliditätsgrades von 6 % besteht kein Anspruch auf eine Rente und der korrekt ermittelte Integritätsschaden von 10 % gibt wie von der Suva verfügt Anspruch auf eine Integritätsentschädigung von Fr. 14'820.--. Abweisung der Beschwerde.