Deutsch
Einstellung der Taggelder (vor Fallabschluss) unter Berücksichtigung der Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit nach Art. 16 Abs. 1 UVG i.V.m. Art. 6 Satz 2 ATSG. Bestimmung nicht anwendbar, da namhafte Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten war, was zur Taggeldeinstellung aufgrund des Fallabschlusses führt.