Deutsch
Rückwirkende Neuberechnung des Zusatzleistungsanspruchs und darauf basierende Rückforderung infolge des Wiedererwägungsgrundes der zweifellosen Unrichtigkeit wegen eines Versehens bei der Festlegung der anrechenbaren Erwerbseinkünfte. Ermittlung des anrechenbaren Vermögens im Falle von zwei GmbHs, an denen die Zusatzleistungsbezügerin und ihr Ehemann mit Stammanteilen beteiligt sind und in denen sie zudem Geschäftsführungsfunktionen innehaben.