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Anrechnung eines Verzichtsvermögens (nicht geltend gemachter Pflichtteil) aus Erbschaft des Vaters erweist sich trotz erbvertraglicher Regelungen als korrekt; rückwirkende Berechnung des ZL-Anspruchs und daraus resultierende Rückforderung bestätigt; Verzicht auf Beiladung des Beistandes der Leistungsbezügerin, welcher damals den Pflichtteil nicht einklagte. - BGE 9C_240/2022