Deutsch
Rückwirkende Neuberechnung des Ergänzungsleistungsanspruchs aufgrund von erst nachträglich bekannt gewordenen Vermögenswerten, woraus eine Rückforderung resultierte. Unter anderem auch Annahme eines Vermögensverzichts. Bezüglich dieser strittigen Vermögensverzichtshandlungen ist aufgrund des Gesundheitszustandes der Leistungsbezügerin von Urteilsunfähigkeit auszugehen, weswegen Anspruch und Rückforderung entsprechend anzupassen sind. Rückweisung zur Vornahme der Berechnung.