Deutsch
Keine besonderen Umstände für ein Abweichen von einer Aufteilung des Mietzinses zu gleichen Teilen zwischen der Beschwerdeführerin und dem Untermieter, da Untermieteinnahmen geringer als Mietzinsanteil bei einer Aufteilung des Mietzinses nach Köpfen; Abweisung und reformatio in peius. - BGE 8C_297/2025