idc industrial development consulting gmbh
Limited liability company · Ingenbohl
Commercial register
- CH-ID
- CH13040199315
- Legal form
- Limited liability company
- Registered seat
- Ingenbohl
- Address
- Schiller 16, 6440 Brunnen, 6440 Brunnen
- Canton
- Schwyz
- Capital
- CHF 20'000
- Status
- Active
- Entered on
- Sep 26, 2013
- Statutes
- Sep 20, 2013
Purpose
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung im Bereich Industrie und Bauingenieurwesen sowie das Erbringen von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Official register excerpt · Entry on Zefix
Source: Swiss commercial register (Zefix, SHAB) and the cantonal registry office. · checked Sep 19, 2026
Officers
4
Scherer, Yvonne
Scherer, Josef
Gesellschafter und Geschäftsführer · Einzelunterschrift · von Meggen, Ingenbohl
Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung · Einzelunterschrift · von Meggen, Ingenbohl
Gazette notices
2 notices
Jun 19, 2020 · Deletion · Schwyz
Filed under ADT Aero Dämm Technik AG Schweiz
Die Aktiven und das Fremdkapital gehen infolge Fusion auf die idc industrial development consulting gmbh, in Ingenbohl (CHE-148.287.527), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.
Jun 19, 2020 · Change · Schwyz
Fusion: Übernahme der Aktiven und des Fremdkapitals der ADT Aero Dämm Technik AG Schweiz, in Ingenbohl (CHE-301.244.753) , gemäss Fusionsvertrag vom 05.06.2020 und Bilanz per 31.12.2019. Aktiven von CHF 61'207.86 und Fremdkapital von CHF 488'807.45, d.h. ein Passivenüberschuss von CHF 427'599.59 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten liegen Rangrücktrittserklärungen im Umfang des Kapitalverlustes und der Überschuldungen beider Gesellschaften vor. Da die übernehmende Gesellschaft sämtliche Aktien der übertragenden Gesellschaft hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.