144.011
Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands
vom 18.02.2009 (Stand 18.02.2009)
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,
gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Appenzell I.Rh. erteilt der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands die Genehmigung.
Art. 2
Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
Geringfügige Änderungen der Vereinbarung hat sie dem Grossen Rat nicht erneut zur Genehmigung zu unterbreiten.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
cGS -