726.921
Grossratsbeschluss zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
vom 08.02.2021 (Stand 08.02.2021)
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,
gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019 bei.
Art. 2
Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
Geringfügige Änderungen der Vereinbarung genehmigt die Standeskommission selbständig.
Art. 3
Der Beschluss tritt mit der Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
cGS 2021-22