559.14
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
vom 04.06.2008 (Stand 12.03.2014)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung1,
auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 559.14-1 veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen bei.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen handelt.
Art. 3
Der Grosse Rat ist zuständig, das Konkordat gemäss Artikel 16 zu kündigen.
Art. 4
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.
Bern, 4. Juni 2008
Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Loosli-Amstutz Der Staatsschreiber: Nuspliger
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