2021.DIJ.1489
Zusammenschluss der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Goldiwil-Schwendibach, Lerchenfeld, Strättligen und Thun-Stadt, der Paroisse française de Thoune und der evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun zur evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Thun
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 390/2026 Datum RR-Sitzung: 29. April 2026 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2021.DIJ.1489 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Zusammenschluss der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Goldiwil-Schwendibach, Lerchenfeld, Strättligen und Thun-Stadt, der Paroisse française de Thoune und der evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun zur evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Thun
Der Regierungsrat des Kantons Bern
Gestützt auf Artikel 108 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Bern (BSG 101.1) sowie Artikel 4h Absätze 1 und 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (BSG 170.11),
auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,
Dispositiv
beschliesst:
1. Dem von den Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Goldiwil-Schwendibach, Lerchenfeld, Strättligen und Thun-Stadt, der Paroisse française de Thoune und der evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun beantragten Zusammenschluss zur evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Thun auf den 1. Januar 2027 wird zugestimmt und der Fusionsvertrag vom 7. Dezember 2025 wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist durch die Direktion für Inneres und Justiz zu eröffnen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber