Lexipedia
HomeNewsBrowseDirectory
TermsPrivacySupport
Sign in

Berner Fachhochschule; Departement Gesundheit; Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor-Studiengänge Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik im Studienjahr 2025/2026. Verfügung

2024.BKD.1488 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated Jan 29, 2025

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bkd-1488/de/berner-fachhochschule-departement-gesundheit-beschluss-uber-die-beschrankung-der-zulassung-fur-die-bachelor-studiengange-physiotherapie-hebamme-pflege-sowie-ernahrung-und-diatetik-im-studienjahr-2025-2026-verfugung

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.BKD.1488

Berner Fachhochschule; Departement Gesundheit; Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor-Studiengänge Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik im Studienjahr 2025/2026. Verfügung

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Verfügung des Regierungsrates RRB Nr.: 52/2025 Datum RR-Sitzung: 29. Januar 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.1488 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Berner Fachhochschule; Departement Gesundheit; Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor-Studiengänge Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik im Studienjahr 2025/2026. Verfügung

Erwägungen

1. Sachverhalt

Der Schulrat der Berner Fachhochschule (BFH) beantragt, für das erste Studienjahr 2025/2026 den Zugang zu folgenden Bachelor-Studiengängen zu beschränken:

  • Physiotherapie

  • Hebamme (Typ I und II)

  • Pflegel

  • Ernährung und Diätetik

Für das Departement Gesundheit insgesamt ist die Anzahl Neuzulassungen auf 432 Studienplätze festzulegen. Für die einzelnen Studiengänge sind Obergrenzen festzusetzen. Im Hinblick auf den geplanten Verzicht auf eine Zulassungsbeschränkung im Studiengang Pflege ab dem Studienjahr 2026/2027 soll eine Kompensation allfällig nicht belegter Studienplätze bis zum Erreichen der Obergrenze prioritär in der Pflege erfolgen.

2. Erwägungen / Begründung

2.1 Formelles

Diese Verfügung stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 26 des Gesetzes vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschule (FaG; BSG 435.411)

  • Artikel 54 bis 56 der Verordnung vom 16. November 2022 über die Berner Fachhochschule (FaV; BSG 436.811)

Für den Studiengang Pflege wird für das Studienjahr 2025/2026 letztmals eine formale Begrenzung der Platzzahl verfügt, um der BFH in diesem Studienfach eine geordnete Aufhebung der bisher geltenden Beschränkung zu ermöglichen. Die Zahl der Plätze in Pflege ist gestützt auf die Anmeldezahlen der letzten Jahre so angesetzt, dass voraussichtlich alle zulassungsberechtigten Angemeldeten für diesen Studiengang zugelassen werden können.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.01.20251 Version: 3 I Dok.-Nr.: 15672861 Geschäftsnummer: 2024.BKD.1488488 1/4

2.2 Materielles

Die maximale Anzahl Studienplätze wurde von der BFH unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen, räumlichen und finanziellen Mittel berechnet und überprüft. Es erweist sich, dass die Voraussetzungen für die Zulassungsbeschränkungen erfüllt sind (vgl. dazu auch untenstehende Ausführungen):

Art. 26 Abs. 2 Bst. a FaG: Alle geeigneten Massnahmen zur Vermeidung von Zulassungsbeschränkungen wurden ergriffen. Die maximalen Aufnahmekapazitäten hängen zudem stark von der vorhandenen Zahl an Praktikumsplätzen ab, auf welche die BFH keinen direkten Einfluss hat.

Art. 26 Abs. 2 Bst. b FaG: Die Ressourcen des Kantons und der BFH lassen eine Verbesserung der Aufnahmekapazität der Berner Fachhochschule in diesen Studiengängen zurzeit nicht zu: Mit Ausnahme des Bachelor-Studiengangs Pflege (aufgrund der Bestrebungen im Rahmen der Pflegeinitiative) fällt ein weiterer Ausbau der betroffenen Studiengänge mit dem Ziel, unbeschränkt geeignete Studienanwärterinnen und Studienanwärter aufzunehmen, wegen der derzeit angespannten finanziellen Ausgangslage des Kantons ausser Betracht.

Art. 26 Abs. 2 Bst. c FaG: Ein ordnungsgemässes Studium kann ohne Zulassungsbeschränkungen nicht sichergestellt werden: Die Ausbildung in den genannten Studiengängen ist ausgesprochen betreuungsintensiv. Ferner lassen es auch die bestehenden Raumverhältnisse und Ressourcen nicht zu, noch mehr Studierende aufzunehmen, ohne dabei eine nicht vertretbare Qualitätseinbusse in Kauf nehmen zu müssen. Deshalb ist es unumgänglich, die festgelegten Aufnahmekapazitäten einzuhalten.

Die Anzahl Neuzulassungen im ersten Studienjahr ist aufgrund der begrenzten Infrastruktur, finanziellen Mittel sowie Betreuungsverhältnisse zu beschränken, damit die Qualität der Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Die exakte Anzahl Studienplätze wird für das Departement Gesundheit gesamthaft festgesetzt. Zudem wird für jeden einzelnen Studiengang eine Obergrenze definiert. Dabei darf die Gesamtzahl der Neuzulassungen für das Departement sowie die Obergrenze je Studiengang nicht überschritten werden. Dadurch können Studienabbrüche im Laufe des Studiums (Dropouts) und von anderen Studiengängen des Departements Gesundheit gegebenenfalls nicht besetzte Studienplätze je nach vorhandener Kapazität kompensiert werden. Eine Kompensation hat soweit möglich prioritär im Bachelor-Studiengang Pflege zu erfolgen, bevor Studienplätze in anderen Bachelor-Studiengängen des Departements Gesundheit besetzt werden. So kann die Anzahl maximaler Neuzulassungen und damit die Aufnahmekapazität, insbesondere im Hinblick auf den Pflegestudiengang, ausgeschöpft und zugleich die Abschlussquote der Absolvierenden im Departement konstant gehalten werden.

Gegenüber dem Vorjahr (vgl. RRB 95/2024 vom 14. Februar 2024) kann die Gesamtanzahl Studienplätze des Departements Gesundheit, die für das Studienjahr 2025/2026 angeboten wird, dank verschiedener Massnahmen und einer gewissen Entspannung in Bezug auf den Mangel an vorhandenen Praktikumsplätzen um 8 Plätze (plus 5 Studienplätze im Studiengang Ernährung und Diätetik sowie 3 Studienplätze im Studiengang Hebamme) auf 432 erhöht werden.

Im Einzelnen entspricht die Obergrenze für den Bachelor-Studiengang Pflege der Anzahl Studienplätze, die für das Studienjahr 2024/2025 festgelegt worden sind, nämlich 195 Plätzen. Auch in den Bachelor-Studiengängen Physiotherapie und Hebamme werden die Obergrenzen mit 120 respektive 85 Plätzen im gleichen Umfang wie im Vorjahr festgelegt. Im Bachelor-Studi-

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.01.2025 I Version: 17 I Dok.-Nr.: 1567286 I Geschäftsnummer: 2024.BKD.1488488 2/4

engang Ernährung und Diätetik stehen, dank einer von den Praxisbetrieben geschätzten Curticulunnsrevision (weniger, dafür längere Praxismodule), mehr Praktikumsplätze zur Verfügung, weshalb auch die Obergrenze um 5 auf gesamthaft 70 Studienplätze angehoben wird.

Der Fachkräftemangel und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt haben im Gesundheitsbereich in den vergangenen Jahren gesamthaft zugenommen. Die aktuelle Lage, gleichermassen wie die Prognosen, deuten ferner auf eine stetig zunehmende Verknappung des Gesundheitspersonals auf allen Ebenen hin. Entsprechend ist auch der Bedarf an Gesundheitspersonal mit einem Fachhochschulabschluss klar gegeben und die Nachfrage nach qualifizierten Berufsleuten ist weiterhin hoch. Die von Bund und Kantonen eingeleitete «Ausbildungsoffensive» (1. Etappe der Pflegeinitiative) unterstreicht die Dringlichkeit der Bestrebungen, dem Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich und insbesondere in der Pflege entgegenzuwirken. Die BFH begrüsst in diesem Zusammenhang die baldmöglichste Aufhebung des Numerus Clausus in der Pflege und ist bestrebt eine Erhöhung der Anzahl Bachelorabschlüsse in der Pflege umzusetzen. So ist sie bereits bei swissuniversities im Sonderprogramm «Erhöhung der Anzahl Bachelorabschlüsse FH in der Pflege» engagiert und wird auch künftig die Möglichkeiten und Chancen, welche die Pflegeinitiative bietet, nutzen, um eine Erhöhung zu erreichen. Dabei wird es vordringlich Bemühungen brauchen, mehr entsprechend vorqualifizierte Personen für den Pflegeberuf und den Studiengang Pflege zu gewinnen.

Ziel aller beteiligten Akteure ist es, im Rahmen der gegebenen kantonalen finanzpolitischen Möglichkeiten, die Beschränkungen im Bereich Pflege schnellstmöglich soweit abzubauen und die nötige Infrastruktur bereitzustellen, dass jeder (geeigneten und formal zulassungsberechtigten) studieninteressierten Person in der Pflege uneingeschränkt ein Studienplatz zugesichert werden kann, sofern sich die Anzahl Studieninteressierte nicht in bisher ungekanntenn Ausmass erhöht. Es ist davon auszugehen, dass im Studiengang Pflege auch dieses Jahr die Nachfrage nach Studienplätzen das vorhandene Angebot nicht übersteigt, daher wird dieses Ziel mit hoher Sicherheit bereits im Studienjahr 2025/2026 trotz in diesem Jahr noch bestehender Zulassungsbeschränkung erreicht werden. Insbesondere, wenn die BFH die Neuzulassungen in der Pflege mindestens bis zum Erreichen der definierten Obergrenze — und soweit es ihre Kapazitäten und Abhängigkeiten zu anderen Studiengängen der Gesundheit zulassen, auch darüber hinaus — prioritär behandelt. Umgekehrt ermöglicht die diesjährige Beschränkung der BFH eine geordnete Aufhebung des Numerus Clausus in der Pflege, unter Berücksichtigung der verschiedenen, zu klärenden rechtlichen und verfahrenstechnischen Aspekte, was sie per Studienjahr 2026/2027 als realistisch erachtet.

Aufgrund der Konzentration der Studiengänge Gesundheit auf wenige Standorte in der Deutschschweiz bildet die BFH auch in bedeutendem Umfang Fachpersonal für andere Kantone aus und versorgt dadurch einen überkantonalen Arbeitsmarkt. Damit leistet die BFH einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Versorgungsauftrags, insbesondere auch für die Kantone der Nordwestschweiz.

3. Verfügung

Gestützt auf die vorstehende Begründung wird

Dispositiv

verfügt:

1. Gestützt auf Artikel 26 Absatz 1 FaG wird die Zulassung zu den Bachelor-Studiengängen Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik für das Studienjahr 2025/2026 beschränkt.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.01.2025 I Version' 171 Dok.-Nr.: 15672861 Geschäftsnummer: 2024.13KD.1488488 3/4

2. Für das Departement Gesundheit werden für das erste Studienjahr 2025/2026 432 Studienplätze festgelegt.

Damit Studienabbrüche im Laufe des Studiums (Dropouts) oder von anderen Studiengängen im Departement Gesundheit nicht besetzte Studienplätze kompensiert werden können, werden für die einzelnen Studiengänge Obergrenzen festgelegt. Eine Kompensation von allfällig nicht besetzten Studienplätzen hat bis zum Erreichen der Obergrenze prioritär im Studiengang Pflege zu erfolgen. Die Gesamtzahl der Neuzulassungen für das Departement sowie die Obergrenze je Studiengang mit Ausnahme der Pflege darf nicht überschritten werden.

Bachelor-Studiengang Anzahl Studienplätze (Obergrenze) Physiotherapie 120 Hebamme 85 Pflege 195 Ernährung und Diätetik 70

4. Eröffnung

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allennann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Publikation schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde geführt werden.

Verteiler — Alle Direktionen — Staatskanzlei

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.01.2025 I Version: 17 I Dok.-Nr.: 1567286 I Geschäftsnummer: 2024.BKD.1488488 4/4