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Vollzug des Angebotsbeschlusses 2022–2026 des Grossen Rates vom 9. März 2021; verlängert am 6. März 2024: Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2025 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur. Verpflichtungskredit

2024.BVD.7693 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated Mar 5, 2025

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bvd-7693/de/vollzug-des-angebotsbeschlusses-2022-2026-des-grossen-rates-vom-9-marz-2021-verlangert-am-6-marz-2024-bestimmung-des-angebots-im-offentlichen-regional-und-ortsverkehr-fur-das-fahrplanjahr-2025-und-festlegung-der-zu-leistenden-abgeltungen-fur-das-angebot-und-die-infrastruktur-verpflichtungskredit

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.BVD.7693

Vollzug des Angebotsbeschlusses 2022–2026 des Grossen Rates vom 9. März 2021; verlängert am 6. März 2024: Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2025 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur. Verpflichtungskredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 235/2025 Datum RR-Sitzung: 5. März 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.7693 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vollzug des verlängerten Angebotsbeschlusses 2022-2026 des Grossen Rates vom 9. März 2021; respektive vom 6. März 2024: Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2025 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur; Verpflichtungskredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Der Grosse Rat hat am 9. März 2021 über das Angebot im öffentlichen Verkehr 2022–2025 (2020.BVD.4550) beschlossen. Am 6. März 2024 hat er diesen Angebotsbeschluss bis Ende 2026 (2023.BVD.3424) verlängert. Mit dem vorliegenden Kreditbeschluss wird die Finanzierung der für das Fahrplanjahr 2025 bestellten Angebote, der Tarifmassnahmen, der Infrastrukturleistungen sowie weiterer ÖV-Abgeltungen sichergestellt.

Gemäss Bundesgesetzgebung wird das Bestellverfahren für das Verkehrsangebot grundsätzlich jeweils für zwei Fahrplanjahre durchgeführt und entsprechend auch die Angebotsvereinbarungen über zwei Jahre abgeschlossen. Das BAV hat im Dezember 2024 aufgrund der Diskussionen um Einsparungen im Bundeshaushalt entschieden, dass für den Bestellprozess 2025/2026 der Abschluss der Angebotsvereinbarungen vorerst nur für das Fahrplanjahr 2025 erfolgt. Der vorliegende Kredit umfasst deshalb nur das Fahrplanjahr 2025.

Das Verkehrsangebot 2025 wurde im Sommer 2024 abschliessend festgelegt, damit die Unternehmen die Bereitstellung auf den Fahrplanwechsel vom 15. Dezember 2024 sicherstellen konnten.

Die Offerten 2025 wurden von den Transportunternehmen auf dem Kenntnisstand vom Spätsommer 2024 neu berechnet und per Ende September 2024 eingereicht. Die Bereinigung dieser Offerten ist im Gang. Die bereinigten Offerten werden die Basis für den Abschluss der Angebots- und Leistungsvereinbarungen 2025 zwischen den Bestellern Bund und Kantone und den Transportunternehmen sein.

Der Abgeltungsumfang für das Fahrplanjahr 2025 (15. Dezember 2024 bis 13. Dezember 2025) beträgt brutto CHF 277 140 000. Gemäss Artikel 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 92 380 000) an den Ausgaben des Kantons für den öffentlichen Verkehr. Die Nettoausgabe für das Fahrplanjahr 2025 zulasten des Kantons Bern und der zu bewilligende Kredit betragen CHF 184 760 000.

2. Rechtsgrundlage

2.1 Bundesgesetzgebung

‒ Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1), Artikel 28 ff. ‒ Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) ‒ Verordnung über die Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs (ARPV; SR 745.16)

2.2 Kantonale Gesetzgebung

‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4) ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV, BSG 762.412) ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 9. März 2021 über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 (2020.BVD.4550) ‒ GRB vom 6. März 2024 über die Verlängerung und Anpassung des Angebotsbeschlusses für den öffentlichen Verkehr 2022 2025 bis Ende 2026 (1283/2023; 2023. BVD.3424)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe massgebende Kreditsumme

Die Abgeltungsleistungen umfassen die Angebotsbestellung des Kantons an öffentlichen Regionalverkehrs- und Ortsverkehrsleistungen sowie den Schmalspurgüterverkehr bei der CJ und der WAB, die Abgeltungen für Tarifmassnahmen, die Abgeltungen für Infrastrukturleistungen sowie weitere vom Kanton zur Erbringung der Orts- und Regionalverkehrsangebote bestellten Leistungen. Fahrplanjahr 2025

ÖV-Abgeltungen Verkehr und Infrastruktur Fahrplanjahr 2025 CHF 277 140 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 29 FILAG) – CHF 92 380 000 Massgebende Kreditsumme gemäss Art. 27 FHG Zu bewilligende CHF 184 760 000 Ausgaben zulasten Kanton

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und Art. 30 Abs. 1 FHG.

Gemäss Art. 15 Bst. d ÖVG ist der Regierungsrat abschliessend für die Ausgabenbewilligung zuständig.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind.

Konto Kontobezeichnung Jahr Betrag (Kanton und Gemeinden) 363200000 Beiträge an Gemeinden+Gemeindezweckverbände 2025 CHF 500 000 363400000 Beiträge an öffentliche Unternehmen 2025 CHF 275 000 000 2026 CHF 1 500 000 363500000 Beiträge an private Unternehmen 2025 CHF 140 000 Total CHF 277 140 000

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge von CHF 92.38 Mio. werden über das Konto 463200000 vereinnahmt.

Das Fahrplanjahr 2025 dauert vom 15. Dezember 2024 bis 13. Dezember 2025. Der Anteil für das Kalenderjahr 2024 (15. bis 31. Dezember 2024) wurde in der Jahresrechnung 2024 transitorisch abgegrenzt (CHF 12.2 Mio.). Die effektiven Auszahlungen erfolgen mehrheitlich im Jahr 2025.

5. Ermächtigung

Die Abgeltungen für die bestellten Angebote für das Fahrplanjahr 2025 werden in Angebotsvereinbarungen mit den jeweiligen Transportunternehmungen festgelegt. Die Tarifmassnahmen und weitere Leistungsbestellungen (u.a. Kundenzufriedenheitsumfrage, Qualitätsmessung Ortsverkehr etc.) werden mit separaten Aufträgen geregelt.

Die Bestellung der Ortsverkehrsinfrastruktur (Tramnetz Bern) erfolgt mittels einer Infrastruktur- Leistungsvereinbarung.

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird ermächtigt, die für die Umsetzung des verlängerten Angebotsbeschlusses 2022–2026 für das Fahrplanjahr 2025 notwendigen Vereinbarungen im Auftrag des Regierungsrates zu unterzeichnen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion