2024.WEU.3305
Amt für Landwirtschaft und Natur; Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB, Kantonsanteil). Objektkredit 2026–2029
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 433/2025 Datum RR-Sitzung: 30. April 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2024.WEU.3305 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amt für Landwirtschaft und Natur; Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB, Kantonsanteil); Objektkredit 2026 – 2029
Erwägungen
1. Gegenstand
Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) werden zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften ausgerichtet. Bund und Kantone unterstützen Projekte, die auf regionale, landschaftliche Zielsetzungen ausgerichtet sind. Der Kanton Bern richtet seit 2014 jährlich LQB für vertraglich vereinbarte, projektspezifische Massnahmen aus, für die er auch die Beitragshöhe im Rahmen der vom Bund verfügbaren Mittel festlegt.
Bei den LQB handelt es sich um eine kofinanzierte Direktzahlungsart, wobei der Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen mit 90 zu 10 Prozent festgelegt ist. Die gesamte LQB-Summe beträgt pro Jahr 30.8 Millionen Franken. Zur Kofinanzierung wird für die Jahre 2026 bis 2029 ein Objektkredit von jährlich wiederkehrend 3.08 Millionen Franken beantragt (Kantonsanteil).
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 74 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) ‒ Art. 63 und 64 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) ‒ Art. 21, 23, 36 und 38 des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 16. Juni 1997 (KLwG; BSG 910.1) ‒ Art. 20a der Verordnung vom 5. November 1997 über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und Kulturlandschaft (ELKV; BSG 910.112) ‒ Art. 26, 28, 30 Abs. 1, 32 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 27, 30, 33, 36 und 39 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gestützt auf Art. 28 und Art. 30 Abs. 1 FHG handelt es sich um eine wiederkehrende und neue Ausgabe.
4. Massgebende Kreditsumme
Gesamtkosten pro Jahr CHF 30 800 000 Abzüglich Bundesbeitrag (90 %) CHF 27 720 000 Kantonsbeitrag 10 %, massgebende Kreditsumme pro Jahr CHF 3 080 000 (maximales Kostendach zu Lasten des Kantons)
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Kreditart: Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits Rechnungsjahre: 2026 - 2029 Produktgruppe: 4431010000 Natur Profitcenter: 4431013000 Naturschutz und -förderung Sachkonto: 363500000 Beiträge an private Unternehmungen Auftrag: 431110213002 Ökologischer Ausgleich und Verträge
Die Mittel sind im Aufgaben- und Finanzplan 2026 - 2028 eingestellt. Die für das Jahr 2029 erforderlichen Mittel werden im Finanzplanungsprozess 2025 aufgenommen.
6. Begründung
Gemäss Bund werden die aktuellen Landschaftsqualitätsprojekte bis Ende 2027 unverändert weitergeführt. Aktuelle politische Vorstösse auf Bundesebene deuten darauf hin, dass die Verlängerung der LQB noch mindestens zwei weitere Jahre umfassen könnte, damit deren Zusammenlegung mit den Vernetzungsbeiträgen zu den neuen Beiträgen für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (BrBL) gleichzeitig mit der Umsetzung der Agrarpolitik 2030+ erfolgen könnte. Vor diesem Hintergrund beantragen wir für vorliegendes Kreditgeschäft eine Laufzeit von 2026 bis 2029.
Voraussetzung zur Kofinanzierung der LQB durch den Bund von 90 Prozent ist ein Kantonsbeitrag von 10 Prozent. Im Rahmen des Entlastungspakets 2027 für den Bundeshaushalt steht per 2028 eine Kürzung des Bundesanteils auf 50 Prozent zur Diskussion. Sollten sich in Bezug auf die erwartete Laufzeit der LQB und deren Mitfinanzierung durch den Bund massgebende Änderungen ergeben, würde der Grosse Rat als finanzkompetentes Organ frühzeitig mit einer entsprechend angepassten Kreditvorlage befasst.
7. Finanzreferendum
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ‒ Grosser Rat
Beilage ‒ Vortrag