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Schulgeldbeiträge gestützt auf interkantonale Schulgeldabkommen im Volksschulbereich. Verpflichtungskredit 2026–2029

2025.BKD.5615 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated Dec 17, 2025

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bkd-5615/de/schulgeldbeitrage-gestutzt-auf-interkantonale-schulgeldabkommen-im-volksschulbereich-verpflichtungskredit-2026-2029

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2025.BKD.5615

Schulgeldbeiträge gestützt auf interkantonale Schulgeldabkommen im Volksschulbereich. Verpflichtungskredit 2026–2029

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1410/2025 Datum RR-Sitzung: 17. Dezember 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.5615 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Schulgeldbeiträge gestützt auf interkantonale Schuldgeldabkommen im Volksschulbereich; Objektkredit 2026-2029

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit dem Beitritt zu verschiedenen interkantonalen Schulabkommen hat sich der Kanton Bern verpflichtet, für seine Auszubildenden an ausserkantonalen öffentlichen Volksschulen die in den Abkommen festgelegten Schulgeldbeiträge zu zahlen. Mit dem Beitrittsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte verpflichtet sich der Kanton Bern zudem, einen Schulgeldbeitrag für besonders begabte Berner Schülerinnen und Schüler an Privatschulen im Kanton Bern zu übernehmen. Andererseits erhält er Schulgeldbeiträge von den Partnerkantonen für die Aufnahme von Auszubildenden. An den Kosten beteiligen sich die Wohngemeinden anteilmässig und von den Einnahmen geht ein Anteil an die Schulortsgemeinden.

2. Rechtsgrundlagen

2.1 Beitritt des Kantons Bern zu interkantonalen Schulabkommen

‒ Grossratsbeschluss vom 27. Januar 2009 betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (BSG 439.14) ‒ Gesetz vom 29. Januar 2008 betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (BSG 439.38) ‒ Regierungsratsbeschluss vom 8. August 2001 betreffend die Genehmigung der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura mit dem Ziel, jungen Artistinnen und Artisten sowie jungen Sportlerinnen und Sportlern zu ermöglichen, Schulausbildung und Künstler- oder Sportlerkarriere zu vereinbaren (BSG 439.31) ‒ Regierungsratsbeschluss vom 5. Juli 1995 betreffend Abschluss eines Vertrages mit dem Kanton Jura über die Sekundarschule La Courtine in Bellelay mit Änderung vom 15. März 2006 (BSG 439.12) ‒ Regierungsratsbeschluss vom 29. April 2020 betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in der Region Pays-d'Enhaut und dem Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen (BSG 439.35).

2.2 Kantonale Erlasse

‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0): Art. 26 Abs 1, 28, 30 Abs 2, 3 und 4 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1): Art. 25, 27, 33 und 38 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1): Art. 24d und 24e ‒ Volksschulgesetz vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210): Art. 7 Abs. 1, 7a, 58 und Art. 58a ‒ Volksschulverordnung vom 10. Januar 2013 (VSV; BSG 432.211.1): Art. 29 Abs. 1 Bst. l, m, p und Abs. 2 und Abs. 4, Art. 30 und 31.

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Wiederkehrend (Art. 28 FHG), gebunden (Art 30 Abs. 2 FHG). Aufgrund des durch die Rechtsgrundlagen beschränkten Handlungsspielraums werden die Ausgaben praxisgemäss als gebunden qualifiziert.

4. Massgebende Kreditsumme

Voraussichtliche Ausgaben in den Rechnungsjahren 2026 – 2029:

Rechnungsjahr 2026: CHF 2'981’000 Reserve: CHF 150’000 Total Rechnungsjahr 2026: CHF 3'131’000

Rechnungsjahr 2027: CHF 3'006’000 Reserve: CHF 151’000 Total Rechnungsjahr 2027: CHF 3’157000

Rechnungsjahr 2028: CHF 2'950’000 Reserve: CHF 148’000 Total Rechnungsjahr 2028: CHF 3'098’000

Rechnungsjahr 2029: CHF 2'935’000 Reserve: CHF 147’000 Total Rechnungsjahr 2029: CHF 3'082’000

Die massgebende Kreditsumme für die Jahre 2026 – 2029 setzt sich voraussichtlich wie folgt zusammen:

4.1 Ausserkantonaler Schulbesuch und Schulbesuch an privaten Schulen im Kanton Bern und in anderen Kantonen

Konto Kontobezeichnung Kommentar Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028 Jahr 2029 Betrag Betrag Betrag Betrag CHF CHF CHF CHF 361100000 Entschädigungen Schulbesuch von bernischen an Kantone Schülerinnen und Schülern 2'759’000 2'805’000 2'619’000 2'551’000 in anderen Kantonen 363500000 Beiträge an private Schulbesuch von bernischen Institutionen Schülerinnen und Schülern mit besonderer Hochbega- 543’000 552’000 561’000 570’000 bung in privaten Schulen im Kanton Bern und in anderen Kantonen Bruttoausgaben 3'302’000 3'357’000 3'180’000 3'121’000 Kanton Bern 461200000 Entschädigungen / Beteiligung der Gemeinden Rückerstattungen an Entschädigungen an an- 1'794’000 1'824’000 1'703’000 1'659’000 von Gemeinden dere Kantone für öffentliche Schulbesuche 461200000 Entschädigungen / Beteiligung der Gemeinden Rückerstattungen an Entschädigungen an privon Gemeinden vate Unternehmungen im 353’000 359’000 365’000 371’000 Kanton Bern und in anderen Kantonen Total Rückerstattungen von 2'147’000 2'183’000 2'068’000 2'030’000 Gemeinden Nettoausgaben 1'155’000 1'174’000 1'112’000 '1'091’000 Kanton Bern ''

4.2 Schulbesuche ausserkantonaler Schülerinnen und Schüler im Kanton Bern Konto Kontobezeichnung Kommentar Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028 Jahr 2029 Betrag Betrag Betrag Betrag CHF CHF CHF CHF 461100000 RückerstattungenSchulbesuch von Schülerinvon Kantonen nen und Schülern aus ande- 1'852’000 1’815’000 1'779’000 1'744’000 ren Kantonen im Kanton Bern 361200000 Entschädigungen Weiterleitung Kt. Bern, Anan Gemeinden teil am Schulgeldbeitrag 1'826'000 1'832’000 1'838’000 1'844’000 und Gehaltskostenbeitrag an Schulortsgemeinden Nettoausgaben -26’000 17’000 59’000 100’000 Kanton Bern

4.3 Massgebende Kreditsumme Zusammenfassung Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028 Jahr 2029 Betrag Betrag Betrag Betrag CHF CHF CHF CHF Nettoausgaben Kanton Bern für Berner Schülerinnen und 1'155’000 1'174’000 1'112’000 1'091’000 Schüler Entschädigungen an Gemeinden für ausserk. Schülerinnen 1'826’000 1'832’000 1'838’000 1'844’000 und Schüler im Kanton Bern Kreditsumme ohne Reserve 2'981’000 3'006’000 2'950’000 2'935’000 Nicht budgetierte Reserve von 5% 150’000 151’000 148’000 147’000 Massgebende und zu bewilligende Kreditsumme inkl. 3'131’000 3'157’000 3'098’000 3'082’000 nicht budgetierter Reserve

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits.

Rechnungsjahr: 2026 - 2029 Produktgruppe: Volksschule und schulergänzende Angebote Kostenart: 361100000 Entschädigungen an Kantone + Konkordate 361200000 Entschädigungen an Gemeinden + GZV 363500000 Beiträge an private Unternehmungen 461100000 Entsch./Rückerst. von Kantonen 461200000 Entsch./Rückerst. von Gemeinden Profitcenter: 4481011000 Finanzierung Bildung Volksschule (Auftragsgruppe) Kostenstelle / Auftrag: 481111001001 bis 481111004004 Kindergarten bis Sekundarstufe I Materielle Prüfung Elsbeth Röthlisberger, AKVB, mgzx Finanzielle Prüfung Bekim Limoni, AKVB, m1b0

Im Budget 2026 sowie im Finanzplan 2027–2029 sind die erforderlichen Mittel eingestellt.

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren.

6. Begründung

Der Kanton Bern ist als Abkommenskanton verpflichtet, für seine Auszubildenden an ausserkantonalen öffentlichen Volksschulen die in den Abkommen festgelegten Schulgeldbeiträge zu zahlen. Mit dem Beitrittsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte verpflichtet er sich zudem, einen Schulgeldbeitrag für besonders begabte Berner Schülerinnen und Schüler an Privatschulen im Kanton Bern und in anderen Kantonen zu übernehmen. Andererseits erhält er Schulgeldbeiträge von den Partnerkantonen für die Aufnahme von Auszubildenden. Bezüglich Handlungsspielraum besteht faktisch und insbesondere kurzfristig kein Spielraum, da die Ausgaben mit interkantonalen Vereinbarungen in Zusammenhang stehen und bspw. das interkantonale regionale Schulabkommen (RSA) nur unter Einhaltung einer Frist von 2 Jahren gekündigt werden könnte. Eine Kündigung dieses Abkommens würde zu grossem Unverständnis von Seiten anderer Kantone führen. Auch im Hinblick auf die Förderung des Sprachaustauschs (vor allem zwischen dem Kanton Bern und Freiburg) hätte eine Kündigung negative Auswirkungen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Finanzdirektion ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle