2025.BKD.7575
Berner Fachhochschule; Ausgaben für die Spezialausbildung im Talentförderungsbereich Musik sowie Gestaltung & Kunst am Gymnasium Hofwil. Schuljahr 2026/27 bis 2029/30. Objektkredit 2026–2030
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 575/2026 Datum RR-Sitzung: 27. Mai 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.7575 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Berner Fachhochschule; Ausgaben für die Spezialausbildung im Talentförderungsbereich Musik sowie Gestaltung & Kunst am Gymnasium Hofwil. Schuljahr 2026/27 bis 2029/30; Objektkredit 2026-2030
Erwägungen
1. Gegenstand
Im Bereich Talentförderung führt das Gymnasium Hofwil einen speziellen Ausbildungsgang, in welchem die betreffenden Schülerinnen und Schüler parallel zu ihrer gymnasialen Ausbildung drei bis vier Halbtage pro Woche in ihren Spezialausbildungen verbringen. Während die Sportlerinnen und Sportler diese Zeitfenster für individuelle Trainings nutzen, bestehen für talentierte Musikerinnen und Musiker sowie Gestalterinnen und Gestalter kompakte Ausbildungsprogramme. Diese Ausbildungsprogramme wurden zusammen mit der Berner Fachhochschule, Hochschule der Künste Bern (HKB), ausgearbeitet und laufen seit dem Jahr 1998. Ziel dieser Spezialausbildungen ist es, die ambitionierten und talentierten Jugendlichen professionell im Talentbereich zu fördern, ohne dass sie auf einen normalen gymnasialen Abschluss verzichten müssen. Gleichzeitig werden ihre Chancen, einen späteren Studienplatz zu erhalten, erhöht. Anders als bei den meisten Studiengängen ist der Einstieg in die Kunststudiengänge hoch selektiv. Dies ist deshalb richtig, da nur bei sehr hohen Ansprüchen davon ausgegangen werden kann, dass später die Möglichkeit besteht, den Lebensunterhalt mit dem Hochschulabschluss zu bestreiten. Die Ausbildungsform der Talentförderung von Gymnasium Hofwil und HKB hat sich in der Vergangenheit gut bewährt.
Die Ausgaben für die Schuljahre 2022/23 bis 2025/26 wurden mit dem Regierungsratsbeschluss vom 26. Oktober 2022 genehmigt. Mit dem vorliegenden Ausgabenbeschluss sollen die Ausgaben für die Dauer der neuen Leistungsvereinbarungen des Gymnasiums Hofwil mit der HKB, das heisst vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2030, genehmigt werden. Dies entspricht auch der Dauer der Leistungsvereinbarung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes mit dem Gymnasium Hofwil.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 8, Art. 59, Art. 62 und Art. 64 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12) ‒ Art. 77 Abs. 1 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV; BSG 433.121) ‒ Art. 28, Art. 30 Abs. 1 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25 und Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG
621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Es handelt sich um eine wiederkehrende und neue Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 1 FHG).
Gemäss Art. 64 Abs. 1 MiSG bewilligt der Regierungsrat die notwendigen Ausgaben zur Finanzierung der kantonalen Bildungs- bzw. Leistungsangebote.
4. Massgebende Kreditsumme
Schuljahr Rechnungsjahr Kreditsumme CHF 2026/27 2026 (5/12) 810'000.00 2027 (7/12) 2027/28 2027 (5/12) 810'000.00 2028 (7/12) 2028/29 2028 (5/12) 810'000.00 2029 (7/12) 2029/30 2029 (5/12) 810'000.00 2030 (7/12) Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird für die Spezialausbildung im Talentförderungsbereich Musik sowie Gestaltung & Kunst mit Ausgaben in der Höhe von rund CHF 780'000.00 gerechnet. Da die Anzahl Schülerinnen und Schüler, welche am Talentförderungsprogramm teilnimmt, noch nicht bekannt ist, wird für die Berechnung der Kreditsumme ein zusätzlicher Betrag (CHF 30'000.00) als Reserve berücksichtigt.
Die Beträge sind in den entsprechenden Rechnungsjahren im Budget bzw. Finanzplan eingestellt.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Kreditart: Verpflichtungskredit Produktgruppe: Mittelschulen und Berufsbildung Konto: 363400000 Beiträge an öffentliche Unternehmungen Profit-Center: 4813162029; Profitcenter/Kostenstelle; Gym Hofwil Kostenstelle: 4481316506 ; Schule Allgemein; Gym Hofwil
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber