2025.BVD.7789
Amthäuser Meiringen und Erlach und Schloss Büren an der Aare; Transfer ins Verwaltungsvermögen und Sanierung der Liegenschaften, Sammelbeschluss für Verpflichtungskredite
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 466/2026 Datum RR-Sitzung: 6. Mai 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.7789 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amthäuser Meiringen und Erlach und Schloss Büren an der Aare; Transfer ins Verwaltungsvermögen und Sanierung der Liegenschaften, Sammelbeschluss für Verpflichtungskredite
Erwägungen
1. Gegenstand
Die Amthäuser Erlach und Meiringen sowie das Schloss Büren a.A. befinden sich im Finanzvermögen. Sie werden heute von der Kantonspolizei genutzt und sollen gemäss Standortplanung weiterhin als Polizeiwachen dienen, weshalb sie per Ende 2026 ins Verwaltungsvermögen übertragen werden. Nach dem Übertrag sollen die Amthäuser Erlach und Meiringen saniert werden.
Die beantragten Kredite betreffen einmalige Ausgaben von insgesamt CHF 7 412 000 für die Investition der drei Liegenschaften ins Verwaltungsvermögen und von Total CHF 1 016 000 für die Sanierung der Amthäuser Erlach und Meiringen.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Polizeigesetz vom 15. Juni 2022 (PolG; BSG 551.1), Art. 1, 9 und 153 ‒ Polizeiverordnung vom 20. November 2019 (PolV; BSG 551.111) ‒ Verordnung vom 23. Oktober 2019 über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (OrV SID; BSG 152.221.141), Art. 1 und 8 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion, (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 Bst. b ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Sammelbeschluss für drei Verpflichtungskredite
Die Verpflichtungskredite in der Ausgabenkompetenz des Grossen Rates werden in einem Sammelbeschluss zusammengefasst. Dabei bildet jedes zu bewilligende Geschäft Gegenstand einer separaten Ausgabenbewilligung und kann einzeln gutgeheissen oder abgelehnt werden.
Teuerungsbedingte Mehrkosten seit dem Preisstand 1. Oktober 2025, Baupreisindex Espace Mittelland, 143.6 Punkte (Basis Oktober 1998= 100 Punkte) werden mit den Kreditbeschlüssen mit bewilligt (Art. 29 FHaV).
3.1 Verpflichtungskredit betreffend das Amthaus Meiringen
Gesamtkosten CHF 2 208 000
bestehend aus ‒ Investition CHF 1 882 000 ‒ Sanierung inkl. Reserven 13 % CHF 326 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 2 208 000 Zu bewilligender Kredit CHF 2 208 000
3.2 Verpflichtungskredit betreffend das Amthaus Erlach
Gesamtkosten CHF 3 180 000
bestehend aus ‒ Investition CHF 2 490 000 ‒ Sanierung inkl. Reserven 13 % CHF 690 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 3 180 000 Zu bewilligender Kredit CHF 3 180 000
3.3 Verpflichtungskredit betreffend das Schloss Büren a.A.
Gesamtkosten Investition CHF 3 040 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 3 040 000 Zu bewilligender Kredit CHF 3 040 000
4. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Die ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich unter Ziffer 4.2 des Vortrags.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um drei Verpflichtungskredite gemäss Art. 32 FHG, die voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst werden, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion nicht eingestellt sind. Sie werden im laufenden Planungsprozess zur Aufnahme beantragt.
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Konto Bezeichnung Jahr 500000000 Grundstücke bebaute + unbebaute Flächen 2027 CHF 506 001 504000000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2027 CHF 6 905 999 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) 2027 CHF 1 016 000 Total CHF 8 428 000
6. Fakultatives Finanzreferendum
Die drei Verpflichtungskredite unterliegen der fakultativen Volksabstimmung. Der vorliegende Sammelbeschluss ist daher im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat