2025.BVD.782
Gemeinde Diemtigen, Gewässerrevitalisierung, Fildrich, Tiermatten; Kantonsbeiträge. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 510.1126)
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 852/2025 Datum RR-Sitzung: 20. August 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.782 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Diemtigen, Gewässerrevitalisierung, Fildrich, Tiermatten; Kantonsbeiträge, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 510.1126)
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 687 000 (Nettobetrag zu Lasten Kanton) sollen der Kantonsbeitrag Wasserbau und die Kantonsbeiträge aus dem Renaturierungsfonds an das Wasserbauprojekt «Revitalisierung Fildrich, Tiermatten» am Fildrich im Abschnitt Tiermatten auf einer Länge von rund 360 m in der Gemeinde Diemtigen finanziert werden.
Das Projekt sieht die Aufweitung des kanalisierten Gerinnes auf einer Länge von rund 260 m und den Einbau verschiedener Strukturelemente vor.
Trägerin und Bauherrin des Projekts ist die Schwellenkorporation Diemtigtal.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, ‒ Programmvereinbarung vom 11. Juni 2025 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Revitalisierungen» 2025–2028 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG; BSG 752.41), Art. 36a ‒ Renaturierungsdekret vom 14. September 1999 (RenD; BSG 752.413), Art. 1 ff. ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten gemäss Projekt CHF 1 417 000 ./. nicht beitragsberechtigt: Leistungen BKW, Versicherungen, Gebühren – CHF 43 000 Beitragsberechtigte Kosten CHF 1 374 000
‒ Kantonsbeitrag Wasserbau 50 % (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) CHF 687 000 ‒ Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds 20 % für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss CHF 274 800 Beitragskriterien Bund für Revitalisierungen (LI 2.3b: Grosser Nutzen für Natur+Landschaft) ‒ Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds gemäss RenF-Entscheid vom 22. Mai 2025 CHF 206 100 Total Kantonsbeiträge, max. CHF 1 167 900 ./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus PV «Revitalisierungen» – CHF 480 900 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 ff. FHaV CHF 687 000 (Nettobetrag Kanton) / Zu bewilligender Kredit ‒ davon Teilkredit zu Lasten Tiefbauamt CHF 206 100 ‒ davon Teilkredit zu Lasten Renaturierungsfonds CHF 480 900
Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 Bst. a FHG.
Da die Höhe der Ausgaben zu Lasten Kanton für den Kantonsbeitrag Wasserbau CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).
Neben dem Beitrag von 50 % an die Restkosten gemäss Art. 4 Abs. 2 RenD leistet der Kanton einen weiteren Beitrag von 20 % an die Gesamtkosten aus dem Renaturierungsfonds für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen (LI 3.2a Grosser Nutzen für Natur+Landschaft). Der Renaturierungsfonds kann ihn vorliegend ausrichten, weil ein erhebliches öffentliches Interesse an der Realisierung der Massnahme besteht und im Fonds genügend Mittel vorhanden sind.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Preisbasis 3. Quartal 2023; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre
Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 FHG. Produktgruppen Infrastrukturen, Natur Programm und Programmziel Bund Revitalisierungen, PZ 2: Revitalisierungsprojekt, LI 2.1: Grundbeitrag
Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Finanzplan für die Jahre 2026 und 2027 eingestellt sind:
Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 363200000 Tiefbauamt, Betriebsbeiträge an Gemeinden Wasserbau 2026 CHF 560 000 2027 CHF 401 800 15512 363200000 Renaturierungsfonds 2026 CHF 150 000 2027 CHF 56 100 Total CHF 1 167 900
Der Bundesbeitrag von CHF 480 900 wird über das Konto 4960 46300000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Betriebsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.
Der Kantonsbeitrag aus dem Renaturierungsfonds von 20 % für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen wird zusammen mit dem Kantonsbeitrag Wasserbau ausbezahlt. Dazu erfolgt eine interne Verrechnung (IV) aus dem Renaturierungsfonds über das Konto 15512 an das Konto 4960 49801000, Übertragung von Spezialfinanzierung an LR.
5. Begründung
Im Gebiet Schwenden ist der Fildrich auf einer Länge von rund 1 200 m stark kanalisiert. Die Sohle ist mit 20 bis 40 cm hohen Holzschwellen verbaut und die Ufer sind beidseitig mit Blocksätzen gesichert. Das Gerinne wurde vor etwa 100 Jahren verbaut und verläuft entsprechend monoton und die Ökomorphologie ist stark beeinträchtigt bis naturfremd und künstlich.
Im oberen Teil des rund 360 m langen Projektperimeters soll der Fildrich auf einer Länge von rund 260 m aufgeweitet werden. Im unteren bereits aufgeweiteten Projektabschnitt soll die Strukturvielfalt mit Hilfe von Wurzelstöcken, Raubäumen, Blockhaufen und Faschinen im Gewässer erhöht werden. Die Quer- und Längsvernetzung wird verbessert. Das Stehgewässer (Teich) östlich des Zuflusses Hanggräbli wird ebenfalls ökologisch aufgewertet. Mit der Revitalisierung des Fildrichs wird die Ökomorphologie des Fildrichs auf dem Projektabschnitt aufgewertet und ein Mehrwert für Flora und Fauna geschaffen.
Der Kantonsbeitrag (inkl. Bundesbeitrag an Kanton und Mittel aus dem Renaturierungfonds) gemäss Ziffer 3 setzt sich wie folgt zusammen: PZ 2: Grundbeitrag Revitalisierung 50 %, LI 2.3.a: Grosser Nutzen für N+L 20 %.
6. Beitragszusicherung
Der Regierungsrat bewilligt den Kredit und ermächtigt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantonsbeitrag Wasserbau an die Schwellenkorporation Diemtigtal zuzusichern.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion