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Regionales Holzsägewerk mit Fernwärmeheizkraftwerk Birmse, Unterseen. Antrag auf Durchführung eines prioritären Verfahrens für das Nutzungsplanungsverfahren nach Art. 2a des Koordinationsgesetzes. Beschluss

2025.DIJ.18601 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated Dec 17, 2025

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2025-dij-18601/de/regionales-holzsagewerk-mit-fernwarmeheizkraftwerk-birmse-unterseen-antrag-auf-durchfuhrung-eines-prioritaren-verfahrens-fur-das-nutzungsplanungsverfahren-nach-art-2a-des-koordinationsgesetzes-beschluss

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2025.DIJ.18601

Regionales Holzsägewerk mit Fernwärmeheizkraftwerk Birmse, Unterseen. Antrag auf Durchführung eines prioritären Verfahrens für das Nutzungsplanungsverfahren nach Art. 2a des Koordinationsgesetzes. Beschluss

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1406/2025 Datum RR-Sitzung: 17. Dezember 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2025.DIJ.18601 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Prioritäres Verfahren nach Art. 2a des Koordinationsgesetzes Antrag auf Durchführung eines prioritären Verfahrens für das Nutzungsplanungsverfahren «Regionales Holzsägewerk mit Fernwärmeheizkraftwerk Birmse»

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit Artikel 2a Koordinationsgesetz soll der Wirtschaftsstandort Bern gestärkt werden, indem Vorhaben von gesamtkantonaler Bedeutung mit hoher Wichtig- und Dringlichkeit speditiv geprüft und im Rahmen der Gesetze bewilligt werden können. Für den Priorisierungsentschei d ist der Regierungsrat abschliessend zuständig. Der Regierungsrat hat mit einem Grundsatzbeschluss RRB Nr. 1275 vom 1. September 2010 konkretisiert, welchen Anforderungen ein Antragsgesuch entsprechen muss, damit das Vorhaben als prioritär bezeichnet werden kann.

2. Rechtsgrundlagen

  • Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG: BSG 721.0), Art. 2 und 2a

  • Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1), Art. 2a

3. Das Vorhaben

Das Vorhaben sieht die Realisierung eines regionalen Holzsägewerks in Verbindung mit einem Fernwärmeheizkraftwerk in der «Birmse» in Unterseen vor. Mit einer vorgesehenen Leistung von 9 MW wird das Fernwärmeheizkraftwerk ein wichtiger Faktor bei der Wärmeenergiebereitstellung für die Gemeinde Unterseen sein und zudem eine Redundanz zum vorhandenen Wärmeverbund sicherstellen. Die Kombination der beiden Vorhaben ermöglicht einen wirtschaftlichen Betrieb.

Da der Kanton Bern und die Gemeinde Unterseen ab 2026 bis voraussichtlich 2027 die Scheidgasse und die Beatenbergstrasse sanieren, bietet sich das Einlegen der erforderlichen Rohrleitungen als nicht wiederkehrende Möglichkeit an.

Für die Umsetzung des Projekts ist die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Unterseen (Einzonung einer Kleinbauzone und Änderung des Gemeindebaureglements) erforderlich.

Das Investitionsvolumen beträgt rund CHF 25 Mio. Es werden ca. 23 Arbeitsplätze geschaffen.

Das Vorhaben entspricht der kantonalen Energiestrategie 2006 (mit Änderung vom 14. August 2024).

4. Anwendungsbereich des prioritären Verfahrens gemäss Art. 2a KoG

Als prioritär behandelt werden können Verfahren für Vorhaben, die im übergeordneten kantonalen Interesse stehen, insbesondere im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons Bern oder der öffentlichen Sicherheit. Zudem bedarf es der Dringlichkeit, und die Vorhaben müssen beurteilungsreif sein. Dazu gehören insbesondere Schlüsselprojekte in den kantonalen wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkten oder auch wichtige Infrastrukturprojekte, z.B. neue Tramlinien, Massnahmen des Hochwasserschutzes, der Energieversorgung.

5. Beurteilung

Die Prüfung der Unterlagen hat gezeigt, dass es sich beim vorliegenden Vorhaben um ein regional wichtiges Holzsägewerk mit Fernwärmeheizkraftwerk handelt. In Kapitel 5.3 der Voranfrage mit Antrag auf Behandlung im prioritären Verfahren führt die Gemeinde Unterseen zur Dringlichkeit aus, dass das Projekt im Rahmen der neuen Regionalpolitik des Kantons Bern entwickelt wurde und ein hohes Potenzial einer massgeblichen Weiterentwicklung der Energiegewinnung durch erneuerbare Ressourcen auf dem Bödeli, die Bildung von Arbeitsplätzen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Wirtschaftsraumes Interlaken-Jungfrau und die Stärkung des Produktionskreislaufes Holz durch die parallele Schaffung eines neuen Holzsägewerks bedeute. Die Verbindung von Holzsägewerk mit Fernwärme sichere die langfristige Wirtschaftlichkeit der gesamten Anlage. Die Gemeinde Unterseen zeigt mit diesen Argumenten die regionale Wichtigkeit auf, woraus sich allerdings keine hohe gesamtkantonale Bedeutung ableiten lässt.

Auch in Bezug auf das Investitionsvolumen oder die Anzahl geschaffener Arbeitsplätze erfüllt das vorliegende Vorhaben die Bedingungen des Regierungsratsbeschlusses vom 1. September 2010 «Prioritäre Verfahren nach Artikel 2a KoG: Ablauf und Zuständigkeiten» sehr klar nicht. Der Regierungsrat kommt somit zum Schluss, dass das vorliegende Vorhaben nicht prioritär im Sinne von Artikel 2a KoG zu behandeln ist.

Planungen für die Energiewende werden aber vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Rahmen der internen Geschäftspriorisierung bevorzugt behandelt. Auch ohne Bezeichnung als prioritär im Sinne von Art. 2a KoG wird das Vorhaben somit speditiv behandelt werden.

6. Beschlüsse

6.1 Der Regierungsrat lehnt den Antrag zur Aufnahme des Regionalen Holzsägewerk mit Fernwärmeheizkraftwerk Birmse als prioritär im Sinne von Artikel 2a KoG ab.

6.2 Zu eröffnen: ‒ der Planungskommission der Einwohnergemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen; ‒ dem Amt für Gemeinden und Raumordnung

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber