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Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission). Stellungnahme des Kantons Bern

2025.FINGS.169 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated Sep 10, 2025

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2025-fings-169/de/vernehmlassung-des-bundes-anderung-der-eigenmittelverordnung-umsetzung-der-massnahmen-aus-dem-bericht-des-bundesrates-zur-bankenstabilitat-und-dem-bericht-der-parlamentarischen-untersuchungskommission-stellungnahme-des-kantons-bern

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2025.FINGS.169

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne * •/

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 infosegierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

vernehmlassungen@sitacimin.ch

RRB Nr.: 934/2025 10. September 2025 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Eigenmittelverordnung Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

Am 10. April 2024 hat der Bundesrat seinen Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet. Er sieht insbesondere im Nachgang der akuten Vertrauenskrise der Credit Suisse und deren Übernahme durch die UBS klaren Handlungsbedarf für eine Stärkung und Weiterentwicklung des Too-Big-To-Fail-Dispositivs mit den Stossrichtungen «Stärkung der Prävention», «Stärkung des Liquiditätsdispositivs» und «Erweiterung des Instrumentariums für den Krisenfall».

Mit der Änderung der Eigenmittelverordnung sollen zwei Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität umgesetzt werden. Diese betreffen einerseits die Schärfung regulatorischer Vorgaben bezüglich der vorsichtigen Bewertung und der VVerthaltigkeit von bestimmten Bilanzpositionen und andererseits die Stärkung der risikotragenden Funktion der ATI- Kapitalinstrumente im laufenden Betrieb (Going Concern). Weiter soll die Informationsbereitstellung bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Liquiditätsengpässen verbessert werden.

Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit den vorstehend aufgeführten Inhalten der Verordnungsänderung zur Kenntnis genommen, dass gemäss den Einschätzungen des Bundes die Vorlage bei gewissen Instituten zu einer Schmälerung des steuerbaren Gewinns von Banken bzw. der Gewinnausschüttung einer Kantonalbank führen kann. Dieser Effekt wird für den gesamten Bankensektor indes als «höchstens gering» eingeschätzt. Ebenso seien «höchstens geringe Kosten für Unternehmen und Haushalte» zu erwarten.

Für den Regierungsrat steht ungeachtet dieser direkten und indirekten Kosten ohnehin fest, dass der Minimierung der Risiken für die Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden höchste Priorität einzuräumen ist. Diese kann letztlich nur mit einer stärkeren Regulierung — und damit verbundenen Kosten — erreicht werden. Er stimmt deshalb den mit der Vorlage geplanten Änderungen der Eigenmittelverordnung zu.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 13.08.2025 I Version: 5 I Dok.-Nr.: 309467 I Geschäftsnummer: 2025.FINGS.169 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Dessen ungeachtet ist dem Regierungsrat weiterhin wichtig, dass die Finanzmarktregulierung den Besonderheiten und Risiken der verschiedenen Geschäftsmodelle bzw. Produkte und Dienstleistungen auf dem Finanzmarkt angemessen Rechnung trägt.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung 13.08.2025 Version: 41 Dok.-Nr.: 99117871 I Geschäftsnummer: 2025.FINGS.169 2/2