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Ämter der Finanzdirektion (Steuerverwaltung, Finanzverwaltung, Personalamt): Ausgabenbewilligung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierung der Kantonsverwaltung. Zusatzkredit zum Rahmenkredit 2024–2026 vom 7. Dezember 2023 (2023.FINGS.142)

2025.FINGS.23 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated Feb 19, 2025

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2025-fings-23/de/amter-der-finanzdirektion-steuerverwaltung-finanzverwaltung-personalamt-ausgabenbewilligung-fur-die-fach-und-konzernapplikationen-sowie-digitalisierung-der-kantonsverwaltung-zusatzkredit-zum-rahmenkredit-2024-2026-vom-7-dezember-2023-2023-fings-142

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2025.FINGS.23

Ämter der Finanzdirektion (Steuerverwaltung, Finanzverwaltung, Personalamt): Ausgabenbewilligung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierung der Kantonsverwaltung. Zusatzkredit zum Rahmenkredit 2024–2026 vom 7. Dezember 2023 (2023.FINGS.142)

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 160/2025 Datum RR-Sitzung: 19. Februar 2025 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2025.FINGS.23 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ämter der Finanzdirektion (Steuerverwaltung, Finanzverwaltung, Personalamt): Ausgabenbewilligung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierung der Kantonsverwaltung. Zusatzkredit zum Rahmenkredit 2024 – 2026 vom 7. Dezember 2023 (2023.FINGS.142).

Erwägungen

1. Gegenstand

Ausgaben im Zusammenhang mit Projekten, Weiterentwicklung, Beratung, Betrieb und Wartung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierungsvorhaben der Ämter der Finanzdirektion (Steuerverwaltung, Finanzverwaltung, Personalamt) in den Jahren 2024 – 2026.

Zusatzkredit für den SAP-Betrieb des Customer Center of Expertise (CCoE) der Finanzverwaltung sowie für das Projekt «Technologiewechsel NESKO» der Steuerverwaltung.

Diese Leistungen dienen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzdirektion.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV, BSG 101.1), Art. 76 Bst. e ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG, BSG 620.0), Art. 21 – 32 und 34 – 36 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV, BSG 621.1), Art. 25 – 28, 30, 32 und 35 ‒ Gesetz vom 7. März 2022 über die digitale Verwaltung (DVG, BSG 109.1), Art. 31 und 32 ‒ Verordnung vom 11. Januar 2023 über die digitale Verwaltung (DVV, BSG 109.111), Art. 26 – 28 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation der Finanzdirektion (Organisationsverordnung FIN, OrV FIN, BSG 152.221.171), Art. 8 Abs. 1 Bst. m, 9 Abs. 1 Bst. k und 10 Abs. 1 Bst. m ‒ Personalgesetz vom 16. September 2004 (PG, BSG 153.01), Art. 62 ff ‒ Personalverordnung vom 18. Mai 2005 (PV, BSG 153.011.1), Art. 31 ff

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Jahr 2024 2025 2026

Neue, wiederkehrende Ausgaben pro Jahr 5’138’000 4’869'000 2’493’000 (Art. 30, 28 FHG) in CHF:

4. Massgebende Kreditsumme

Bereits bewilligter Kredit (2023.FINGS.142) CHF 74'078’280 Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 12’500'000 davon voraussichtlich Erfolgsrechnung CHF 12'500'000

Die Mittel können in der Rechnung 2024 und im Budget 2025 voraussichtlich kompensiert werden. Für das Budget 2026 werden die Mittel zur Aufnahme beantragt.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Zusatzkredit zum Rahmenkredit vom 7. Dezember 2023 (2023.FINGS.142).

Die Ausgaben verteilen sich voraussichtlich insbesondere auf folgende Kostenarten:

Kostenart Kostenartenbezeichnung 313210002 Informatikdienstleistungen Dritte (Beratung +Honorare) – Konzernapplikationen 313210001 Informatikdienstleistungen Dritte (Beratung + Honorare) – Fachapplikationen 313300401 Informatik-Nutzungs-Aufwand Bedag – Wartung Fachapplikationen 313300501 Informatik-Nutzungs-Aufwand Bedag – Weiterentwicklung Fachapplikationen 313330001 Informatik-Dienstleistungen Dritte (Wartung) – Fachapplikationen 313340001 Informatik-Dienstleistungen Dritte (Weiterentwicklung) – Fachapplikationen 316105001 Mieten/Benützungskosten ICT-Fachapplikationen (Lizenzen)

Der Kredit betrifft folgende Produktgruppen:

Organisationseinheit Finanzverwaltung (FV) Produktgruppe Dienstleistungen Konzernfinanzen (Nr. 4471000010) in CHF inkl. MwSt. 7'500’000

Organisationseinheit Steuerverwaltung (SV) Produktgruppe Steuern und Dienstleistungen (Nr. 4472000001) in CHF inkl. MwSt. 5'000’000

6. Begründung

Der in der Wintersession 2023 vom Grossen Rat genehmigte Rahmenkredit deckte die Ausgaben für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Fach- und Konzernapplikationen der Steuerverwaltung, der Finanzverwaltung und des Personalamtes ab. Er berücksichtigte alle zum Zeitpunkt des Antrages des Regierungsrates (August 2023) bekannten Ausgaben für die Jahre 2024 – 2026.

Eine Aktualisierung der Planungen in den Ämtern hat ergeben, dass in den Jahren 2024 – 2026 Mehrausgaben bei der Finanzverwaltung (Betrieb SAP KTBE) und in der Steuerverwaltung (Technologiewechsel NESKO) anfallen. Eine Kompensation der Mehraufwendungen durch Minderaufwendungen bei anderen Vorhaben erscheint aus heutiger Sicht nicht möglich, wobei auch die eingeplanten Reserven nicht ohne Gefährdung der Vorhaben aufgerechnet werden können (und von ihrer Höhe her den Bedarf auch nicht decken würden).

Zusatzkredit Finanzverwaltung:

Betriebskosten im Customer Center of Expertise (CCoE) der Finanzverwaltung, die bei der Genehmigung des ursprünglichen Rahmenkredits im Jahr 2023 noch nicht bekannt waren, führen nach den aktuellen Erkenntnissen zu Mehrkosten, die durch Minderaufwendungen in anderen Services nicht aufgefangen werden können. Die notwendigen internen wie auch externen Personalressourcen, die für den ordnungsgemässen Betrieb von SAP KTBE in den ersten Betriebsjahren notwendig sind, wurden bei der Kostenberechnung Mitte 2023 unterschätzt. Demgegenüber werden die im betreffenden Rahmenkredit eingeplanten, jährlichen Kosten für wertvermehrende Aufwendungen im Umfang von jährlich CHF 500'000 allenfalls nicht genutzt. Ob jedoch wirklich eine Kompensation der Mittel erfolgen kann, ist ungewiss.

Zusatzkredit Steuerverwaltung:

Die höheren Kosten entstehen hauptsächlich durch notwendige Zusatzaufwände für einen erfolgreichen Abschluss des Projekts Technologiewechsel NESKO. Die Komplexität der Software und der erhebliche Migrationsaufwand am Ende des Projekts wurden unterschätzt. Eine aktuelle, detaillierte Schätzung zeigt, dass die Abschlussarbeiten rund 12 Monate mehr Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere für die Qualitätssicherung und Tests. Neue Abklärungen ergaben

zudem, dass bei der Migration beim Projektabschluss zusätzlich ausführlichere Tests unerlässlich sind, um applikationsbedingte Fehler bei der Steuerveranlagung und dem Steuerbezug zu vermeiden.

Insgesamt muss daher für den Mehraufwand für die Jahre 2024 – 2026 ein Zusatzkredit von CHF 5 Mio. beantragt werden. Er ergibt sich aus Mehraufwendungen in der Erfolgsrechnung von rund CHF 9.6 Mio. sowie Minderaufwendungen in der Investitionsrechnung von rund CHF 4.6 Mio.

7. Finanzreferendum

Diese Ausgabenbewilligung untersteht der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt zu publizieren.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle