2025.FINGS.280
Vernehmlassung des Bundes: Anpassung der Verordnung über den Finanz– und Lastenausgleich (FiLaV). Neue Methode für die Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Frau Bundesrätin Karin Keller Sutter Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern
finanzausgleich@efv.admin.ch
RRB Nr.: 1394/2025 17. Dezember 2025 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Anpassung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV). Neue Methode für die Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Besten Dank für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen.
Gemäss technischen Vertiefungsarbeiten der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht benachteiligt die heutige Berücksichtigung der Grenzgängerkosten im Ressourcenausgleich diejenigen Kantone mit vielen Grenzgängerinnen und Grenzgängern im Niedriglohnbereich.
Zur Behebung der Ungleichbehandlung einzelner Kantone wird nun vorgeschlagen, die Reduktion für die Kosten der Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht mehr als Prozentsatz der massgebenden quellenbesteuerten Einkommen zu berechnen, sondern als nominaler Abzug pro Grenzgänger/in. Unter der Annahme, dass die Kosten eines Grenzgängers / einer Grenzgängerin in allen Kantonen ähnlich hoch sind, kommt es zu einer gleichmässigeren Berücksichtigung im Ressourcenpotenzial und verhindert so die Bevorzugung der Kantone mit hohen Grenzgängereinkommen.
Der Regierungsrat widersetzt sich der Verodnungsanpassung in rein inhaltlicher Sicht nicht grundsätzlich. Er hat allerdings auch die Vorbehalte in den Erläuterungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung hinsichtlich der neuen Berechnungsmethodik zur Kenntnis genommen. So soll «(...) im Rahmen eines Wirksamkeitsberichtes» bereits wieder eine Überprüfung der Zweckmässigkeit der Datenlieferung vorgenommen und - falls notwendig - angepasst werden.
Nach Auffassung des Regierungsrates handelt es sich vorliegend um eine materielle Änderung des Finanzausgleichs. Vor diesem Hintergrund sollte eine allfällige Systemanpassung sehr sorgfältig erfolgen. Der Regierungsrat würde deshalb eine Anpassung im Sinne der vorliegen- Q
Kanton Bern Canton de Berne
den Revision erst im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes bevorzugen. Dies würde sowohl eine noch einmal vertiefte fachliche wie auch eine politische Auseinandersetzung mit dem Anliegen der Grenzkantone aus einer Gesamtsicht des Bundesfinanzausgleichs ermöglichen.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber