2025.FINPA.106
Personalamt, Produktgruppe Personal 4473000001. Kreditüberschreitung 2024
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 262/2025 Datum RR-Sitzung: 12. März 2025 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2025.FINPA.106 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Personalamt, Produktgruppe Personal 4473000001; Kreditüberschreitung 2024
Erwägungen
1. Gegenstand
Nachkreditpflichtige Abweichung ohne Entscheidungsspielraum (Kreditüberschreitung). Saldoüberschreitung von CHF 20'002'272.30 in der Produktgruppe Personal.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 9, Art. 11 und Art. 42 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0)
3. Kreditsumme und Produktgruppe
3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Der Budgetsaldo der Erfolgsrechnung wird um CHF 20'002'272.30 überschritten (Aufwandüberschuss). Auf die Investitionsrechnung hat die Budgetüberschreitung keine Auswirkung.
Produktgruppe Nr. 4473000001, Personal Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 13'187'383.28
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2024 33’189’655.58
Kreditüberschreitung 2024 20’002'272.30
3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist
Produktgruppe Nr. 4472000001, Steuern und Dienstleistungen Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 -6’009’256'794.62
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2024 vor Kompensation -6'076'382'496.68
Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit -67'125'702.06
Kompensation gemäss RRB 94/2025 (Nachkredit PG Informatik & Organisation) 2’000'000.00
20'’002'272.30
Kompensation gemäss vorliegendem Antrag
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2024 nach erfolgter Kompensation -45'123'429.76
4. Auswirkungen auf die Leistungen
Die Kreditüberschreitung hat keine Auswirkungen auf das Erreichen der Leistungsziele der Produktgruppen. Die Kompensation kann in der Produktgruppe Steuern und Dienstleistungen erfolgen, weil im Jahr 2024 höhere Steuererträge resultierten, welche zu einer Saldoverbesserung führten.
5. Begründung
In CHF Budget Rechnung Abweichung
Betrieblicher Aufwand 15’890’383.28 37’682’956.15 137.1%
30 Personalaufwand 11’178’135.26 32’502’678.80 190.8%
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 2’771’322.00 2’225’236.27 -19.7%
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 17’575.00 17’575.00 0.0%
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
36 Transferaufwand 500’000.00 1’497’062.00 199.4%
37 Durchlaufende Beiträge
39 Interne Verrechnungen 1’423’351.02 1’440’404.08 1.2%
Betrieblicher Ertrag -2’773’000.00 -4’571’321.30 -64.9%
40 Fiskalertrag
41 Regalien und Konzessionen
42 Entgelte -2’670’000.00 -3’997’470.04 -49.7%
43 Verschiedene Erträge -1.46
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung
46 Transferertrag -103’000.00 -29’803.30 71.1%
47 Durchlaufende Beiträge
49 Interne Verrechnungen -544’046.50
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 13’117’383.28 33’111'634.85 152.4%
34 Finanzaufwand 70’000.00 78’283.80 11.8%
44 Finanzertrag -263.07
Ergebnis aus Finanzierung 70’000.00 78’020.73 11.5%
Operatives Ergebnis 13’187’383.28 33’189’655.58 151.7%
38 Ausserordentlicher Aufwand
48 Ausserordentlicher Ertrag
Ausserordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung (Globalbudget) 13’187’383.28 33’189’655.58 151.7%
Kommentierung:
Die Rückstellungen für Übergangseinlagen und Finanzierungsbeiträge an die Bernische Pensionskasse (BPK) und die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) werden jährlich per 31. Dezember erfolgswirksam gemäss der Rechnungslegung HRM2 neu bewertet. Dasselbe gilt für die Rückstellungen für anwartschaftliche Treueprämien des Kantons- und Lehrpersonals. Die Veränderungen der Rückstellungen können im Budgetprozess für das jeweilige Rechnungsjahr nicht zuverlässig abgeschätzt werden und werden deshalb nicht budgetiert. Die Verbuchung erfolgt zentral im Personalaufwand des Personalamts.
Die Neubewertung der genannten Rückstellungen per 31. Dezember 2024 führten unter Berücksichtigung des Lohnsummenwachstums und der Altersstruktur des Kantons- und Lehrpersonals zu folgenden erfolgswirksamen Veränderungen ─ Erhöhung der Rückstellungen für Finanzierungsbeiträge um CHF 19'910'264.90 ─ Auflösung der Rückstellungen für Übergangseinlagen von CHF – 759'556.81 ─ Erhöhung der Rückstellungen für Treueprämien um CHF 2’705'136.29
Unter dem Strich resultierte eine Erhöhung der Rückstellungen um rund CHF 21’855'844.38 und damit gleichzeitig ein entsprechender Mehraufwand im Personalaufwand des Personalamts.
Als Folge des beschriebenen Sachverhalts weist das Personalamt eine Budgetkreditüberschreitung (Aufwandüberschuss) von CHF 20'002'272.30 in der Produktgruppe Personal aus, wofür eine Kreditüberschreitung bewilligt wird. Beschlüsse des Regierungsrates zu Kreditüberschreitungen gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b FHG werden der Finanzkommission des Grossen Rates zugestellt, die abschliessend darüber entscheidet, ob ein Nachkredit gemäss Artikel 9 FHG beim Grossen Rat zu beantragen ist. Sofern die Finanzkommission die Kreditüberschreitung akzeptiert, genehmigt der Grosse Rat die vom Regierungsrat bewilligten Kreditüberschreitungen im Rahmen der Genehmigung des Geschäftsberichts.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Finanzkommission