2025.WEU.309
Amt für Landwirtschaft und Natur; Kantonsbeitrag an Neubau Erschliessung Steinbach inklusiv Brücke in der Gemeinde Trubschachen (K-Nr. 52494); Ausgabenbewilligung. Verpflichtungskredit 2025 bis 2027. Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 395/2025 Datum RR-Sitzung: 23. April 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2025.WEU.309 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amt für Landwirtschaft und Natur; Kantonsbeitrag an Neubau Erschliessung Steinbach inklusiv Brücke in der Gemeinde Trubschachen (K-Nr. 52494); Ausgabenbewilligung; Verpflichtungskredit 2025 bis 2027; Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Die betroffene Steinbachstrasse führt am östlichen Dorfausgang von Trubschachen von der Kantonsstrasse abzweigend über die SBB-Bahnlinie Bern - Luzern und die Brücke über die Ilfis in den Gemeindeteil Steinbach. Von dort erschliesst sie die Gebiete Steinbachgraben, Hauenen und Buhus mit zahlreichen landwirtschaftlichen Betriebsstandorten und umfangreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Steinbachstrasse sowie die Steinbachbrücke befinden sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Trubschachen (Bauherrin). Ende der 1960er Jahre wurde mit finanzieller Unterstützung von Bund und Kanton die Steinbachstrasse ausgebaut und die Steinbachbrücke saniert. Bis heute wurden an der Brücke wiederholt Instandhaltungsmassnahmen ausgeführt.
Im Zusammenhang mit dem für 2025 geplanten Umbau des Bahnhofs Trubschachen hat die Gemeinde die Projektierung einer neuen Erschliessungslösung für das betroffene Gebiet initiiert. Das vorliegende Bauprojekt umfasst eine neue Erschliessungsstrasse zwischen Kantonsstrasse und Bahnübergang. Für die anschliessende Querung der Ilfis soll unmittelbar angrenzend zur bestehenden Brücke ein Brücken-Neubau mit Anschluss an die Steinbachstrasse entstehen. Aufgrund der sicherheitstechnischen Anforderungen beim Anschluss an die Kantonsstrasse sowie im Bereich des Bahnübergangs ist ein zweispuriger Ausbau erforderlich. Teil des Projektes ist ebenfalls ein neuer Bahnübergang sowie der Rückbau des bestehenden Wegtrasses und der bestehenden Brücke.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Eidgenössische Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft vom 2. November 2022 (Strukturverbesserungsverordnung, SVV; SR 913.1), u.a. Art. 8 Abs. 2 Bst. b und Art. 25 ‒ Kantonales Landwirtschaftsgesetz vom 16. Juni 1997 (KLwG; BSG 910.1), Art. 30, Art. 36 und Art. 38 ‒ Verordnung vom 5. November 1997 über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; BSG 910.113), Art. 2 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 27, Art. 29, Art. 30 Abs. 1, Art. 31, Art. 32, Art. 33 und Art. 35 Abs. 2 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 27, Art. 29
und Art. 36
‒ Strategie Strukturverbesserungen 2030 der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion vom 19. Dezember 2022
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredites. Gestützt auf Art. 27 und Art. 30 Abs. 1 FHG handelt es sich um eine neue, einmalige Ausgabe.
4. Massgebende Kreditsumme
Gesamtkosten CHF 5 111 000 Beitragsberechtigte Kosten CHF 2 898 000 Kantonsbeitrag (27 % von CHF 2 898 000) CHF 782 460
Preisstandklauseln: – Bauarbeiten: Produktionskosten-Index (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV), Preisstand 4. Quartal 2024 – Planer-Leistungen: Preisänderungen infolge Teuerung nach SIA 126 (KBOB Nominallohnindex Wirtschaftszweige 70 - 74), Preisstand 4. Quartal 2023
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Im Entscheid des Bundes ist ebenfalls eine Preisstandklausel enthalten.
Voraussichtlicher, maximaler Bundesbeitrag gemäss Vorbescheid des CHF 927 360 Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vom 12. Januar 2025 Voraussichtliche Beiträge Dritter CHF 759 000 Voraussichtliche Restkosten zu Lasten der Gemeinde Trubschachen CHF 2 642 180
Der Kantonsbeitrag von 27 Prozent liegt innerhalb des Höchstansatzes gemäss Art. 2 Abs. 1 Ziff. 3 der kantonalen SVV und entspricht der minimal notwendigen Gegenleistung (gemäss Strategie Strukturverbesserungen 2030) zum Grundbeitragssatz des Bundes (30 % gemäss Art. 25 Abs. 1 Bst. b SVV Bund). Der Bundesbeitragssatz beträgt insgesamt 32 Prozent und setzt sich aus dem Grundbeitrag von 30 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 2 Prozent gemäss Art. 26 Abs. 1 Bst. d SVV Bund für die Erhaltung und Aufwertung von Bauten mit kulturhistorischer Bedeutung zusammen. Bund und Kanton übernehmen zusammen rund zwei Drittel der beitragsberechtigten Projektkosten. Projektteile, welche ausschliesslich dem Bahnbau dienen, sind nicht Bestandteil der beitragsberechtigten Kosten. Die SBB als Eigentümerin der Bahnanlagen beteiligen sich mit 94 000 Franken am Projekt. Weiter leisten voraussichtlich die Gemeinde Trub, die Schwellengemeinde Trubschachen, die Patenschaft Berggemeinden, alpinfra und der Brückenfonds der Mobiliar einen Beitrag (Beiträge Dritter). Der Kantonsbeitrag wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass die entsprechende Mitfinanzierung des Bundes erfolgt.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Kreditart: Objektkredit Rechnungsjahre: 2025 - 2027 Betrag: CHF 782 460 Konto: 363200000 Beiträge an Gemeinden und Gemeindezweckverbände Profitcenter: 4431002000 Strukturverbesserung und Produktion Produktegruppe: 4431000001 Landwirtschaft Voraussichtliche Zahlungen: 2025 CHF 500 000 2026 CHF 125 000 2027 CHF 157 460 Total CHF 782 460
Die Zahlungen sind im Budget 2025 und im Aufgaben- und Finanzplan 2026 - 2027 eingestellt.
Die Bundesbeiträge fliessen als durchlaufende Beiträge via Kanton an die Empfängerin: Zahlungseingang über Konto 470000000, Zahlungsausgang über Konto 370200000.
6. Auflagen
Die Fachstelle Tiefbau der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion legt die projektspezifischen Auflagen fest und eröffnet diese mit dem Kreditbeschluss.
7. Begründung
Die Zufahrt in den Gemeindeteil Steinbach erschliesst ein grosses, vorwiegend landwirtschaftlich genutztes Gebiet in den Bergzonen l – lll. Die insgesamt 17 mehrheitlich im Haupterwerb geführten Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften rund 295 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche sowie 185 Hektaren Wald.
Im schmalen Landstreifen zwischen Kantonsstrasse, SBB-Bahnlinie und nördlichem Brückenkopf haben sich die Platzverhältnisse mit der Zunahme der Abmessungen und Gewichte der landwirtschaftlichen Fahrzeuge zunehmend verschärft. Aus verkehrs- und sicherheitstechnischer Sicht genügt die heutige infrastrukturelle Situation den Anforderungen nicht mehr. Die eingeschränkte Durchfahrtshöhe sowie die zu geringe Nutzlast der aktuellen Brücke schränken die Befahrbarkeit durch landwirtschaftliche Fahrzeuge erheblich ein. Das geplante Neubauprojekt sichert langfristig die Erschliessung des weitläufigen und hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Gebiets.
Das Bauprojekt wurde öffentlich aufgelegt; innerhalb der Auflagefrist ging eine Rechtsverwahrung ein. Weitere Rechtsbegehren wurden nicht erhoben. Die im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens eingeforderten Amts- und Fachberichte liegen in zustimmendem Sinne vor. Mit dem Gesamtbauentscheid vom 19. November 2024 des Regierungsstatthalteramtes Emmental wurde das Bauvorhaben bewilligt.
Die Unterstützung des Vorhabens entspricht der Strategie Strukturverbesserungen 2030 der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion