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Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer. Stellungnahme des Kantons Bern

2025.WEU.3478 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated Oct 15, 2025

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2025-weu-3478/de/vernehmlassung-des-bundes-anderung-des-bundesgesetzes-uber-die-mehrwertsteuer-stellungnahme-des-kantons-bern

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2025.WEU.3478

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Per E-Mail an: vernehmlassungen©estv.admin.ch

RRB Nr.: 1032/2025 15. Oktober 2025 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit, im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer Stellung nehmen zu können.

Gegenstand der Vernehmlassung ist die Verlängerung des bis Ende 2027 befristeten Sondersatzes bei der Mehrwertsteuer von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis zum 31. Dezember 2035. Mit dieser Änderung soll die Motion 24.3635 Friedli umgesetzt werden.

Der Kanton Bern begrüsst die vorgeschlagene Verlängerung des Sondersatzes bei der Mehrwertsteuer. Der Tourismus und die Beherbergungsbranche sind für die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigung und die Attraktivität in grossen Teilen des Kantons Bern von zentraler Bedeutung. Die Verlängerung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Branche und unterstützt ihre Investitionsfähigkeit. Zudem existiert in den meisten europäischen Ländern ebenfalls eine reduzierte Besteuerung der Beherbergungsleistungen. Entsprechend würde die Aufgabe des Sondersatzes zu einer Benachteiligung der schweizerischen Beherbergungsbranche führen.

Der Regierungsrat unterstützt die Weiterführung der Befristung des Sondersatzes und teilt die Auffassung des Bundesrates, dass diese Sonderbehandlung der Branche regelmässig politisch diskutiert werden muss.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.09.2025 I Version: 3 I Dok.-Nr 310543 J Geschäftsnummer: 2025.VVEU.3478 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.09.2025 I Version: Iii Dok.-Nr.: 1445102 I Geschäftsnummer: 2025.VVEU.3478 2/2