2025.WEU.4733
Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta. Stellungnahme des Kantons Bern
WW Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Übermittlung per E-Mail: gesetzesrevisionen@bfe.admin.ch
RRB Nr.: 36/2026 21.Januar 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 5. November 2025 hat uns das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Vernehmlassung zur Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Vorlage Stellung nehmen zu können.
Die Modernisierung des Vertragswerks ist grundsätzlich zu begrüssen, da nun auch Aspekte wie Nachhaltigkeit, die globalen Klimaziele sowie der Einbezug neuer Technologien wie Wasserstoff berücksichtigt werden. Mit dem nicht vollständigen Ausschluss fossiler Energien in der Schweiz bleibt die Revision jedoch hinter den Erwartungen zurück. Der revidierte Energiecharta-Vertrag schützt somit zumindest teilweise weiterhin Investitionen in fossile Energien im Energiesektor. Dies bringt zwar Vorteile für Schweizer Unternehmen im Ausland, birgt jedoch zugleich Risiken für die konsequente Umsetzung der Klimapolitik, insbesondere im Hinblick auf den Verzicht auf fossile Energien. Zwar ist es wichtig, Investitionen in die Energieinfrastruktur zu schützen, jedoch nicht auf Kosten demokratisch beschlossener und konsequenter Massnahmen zum Klimaschutz, wie der Abkehr von der Nutzung fossiler Energieträger. Diesem Anspruch wird das revidierte Vertragswerk nicht vollumfänglich gerecht. Aus diesem Grund sind zahlreiche EU-Staaten, darunterauch die Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich und Italien bereits aus dem Vertrag ausgetreten und Österreich prüft zurzeit einen Austritt.
Vor dem Hintergrund von Artikel 31a der kantonalen Verfassung zum Klimaschutz, der die Erreichung von Netto-Null bis 2050 vorsieht und dabei insbesondere auf volkswirtschaftlich stärkende sowie umweit- und sozialverträgliche Massnahmen abstellt und «die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf eine klimaneutrale Entwicklung» auszurichten sind, ergibt sich ein Widerspruch zum Schutz für Investitionen in fossile Energien. Die weiterhin mögliche Geltendmaco o chung von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausstieg aus Q 0) O
Kanton Bern Canton de Berne
fossilen Energien widerspricht damit der klaren und demokratisch legitimierten kantonalen Klimaschutzpolitik gemäss Verfassung.
Aus den genannten Gründen kann der Kanton Bern dem Verbleib im Energiecharta-Vertrag nicht zustimmen und er lehnt die Vorlage ab.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
f. N Moua Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
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