2026.BKD.890
Bildungs- und Kulturdirektion: Ausgabenbewilligung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierung der Kantonsverwaltung. Rahmenkredit 2027–2029
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 864/2026 Datum RR-Sitzung: 19. August 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2026.BKD.890 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bildungs- und Kulturdirektion: Ausgabenbewilligung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierung der Kantonsverwaltung; Rahmenkredit 2027-2029
Erwägungen
1. Gegenstand
Ausgaben für Projekte, Weiterentwicklung, Beratung, Betrieb und Wartung für die Fach- und Konzernapplikationen sowie Digitalisierungsvorhaben der Verwaltung der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) in den Jahren 2027-2029. Diese ICT-Leistungen dienen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verwaltung BKD.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 76 Bst. e der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV, BSG 101.1) ‒ Art. 27, Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 34 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG, BSG 620.0) ‒ Art. 25, Art. 26 Abs.3, Art. 28, Art. 30, Art. 35 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 68 der Geschäftsordnung des Grossen Rates vom 4. Juni 2013 (GO, BSG 151.211) ‒ Art. 9, Art. 10, Art. 11, Art. 13, Art. 15 der Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD; BSG 152.221.181) ‒ Art. 31 und 32 des Gesetzes über die digitale Verwaltung vom 7. März 2022 (DVG, BSG 109.1) ‒ Art. 27 der Verordnung über die digitale Verwaltung vom 11. Januar 2023 (DVV, BSG 109.111)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Neue, einmalige Ausgaben (Art. 30, 27 FHG) CHF 7'618’300 (inkl. 8% Reserven):
Neue, wiederkehrende Ausgaben pro Jahr CHF 2027 4'326’900 (Art. 30, 28 FHG): 2028 3'702’200 2029 3'795’700
4. Massgebende Kreditsumme
Neue, einmalige Ausgaben: CHF 7'054’000
zuzüglich Reserve von 8 % auf einmaligen Ausgaben, CHF 564’300 gerundet:
Neue wiederkehrende Ausgaben pro Jahr: CHF 2027 4'326’900 2028 3'702’200 2029 3'795’700
Total wiederkehrende und einmalige Ausgaben CHF 19'443’100
Die beantragten Mittel sind (ohne die Reserve) im Budget bzw. Finanzplan eingestellt. Die vom Regierungsrat im Rahmen des Finanzplanungsprozesses gemachten Vorgaben konnten aber bei der Erstellung des Geschäfts noch nicht bei allen im Anhang des Vortrags beschriebenen Projektleistungen umgesetzt werden; insofern wird im Rahmen des Vollzugs des Rahmenkredits noch zu entscheiden sein, welche Vorhaben redimensioniert oder gestrichen werden, um die Kreditsumme und die bewilligten Budgetmittel einhalten zu können. Die Aufteilung auf die Erfolgsrechnung (ER) und die Investitionsrechnung (IR) erfolgt gemäss aktuellem Kenntnisstand, derzeit geht die BKD nicht von einer Belastung der IR aus. Für den Fall, dass die Reserve beansprucht wird, werden die Ausgaben nach Möglichkeit intern kompensiert.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Rahmenkredit für die Jahre 2027-2029.
Die Ausgaben verteilen sich voraussichtlich auf folgende Kostenarten:
Kostenart (HRM2) Kostenartenbezeichnung 313210001 Informatikdienstleistungen Dritte (Beratung + Honorare) - Fachappl. 313320001 Informatikdienstleistungen Dritte (Betrieb) - Fachapplikation 313320002 Informatikdienstleistungen Dritte (Betrieb) - Konzernapplikation 313330001 Informatikdienstleistungen Dritte (Wartung) - Fachapplikation 313330002 Informatikdienstleistungen Dritte (Wartung) - Konzernapplikation 313340001 Informatikdienstleistungen Dritte (Weiterentwicklung) - Fachapplikation 313340002 Informatikdienstleistungen Dritte (Weiterentwicklung) - Konzernappl. 316105001 Mieten/Benützungskosten ICT-Fachapplikation (Lizenzen) 316105002 Mieten/Benützungskosten ICT-Konzernapplikation (Lizenzen)
Der Kredit betrifft folgende Produktgruppen:
Organisationseinheit Generalsekretariat Produktgruppe Führungsunterstützung und rechtliche Dienstleistung (4480100001)
in CHF inkl. MwSt. 2027 2028 2029
Einmalige Ausgaben (exkl. Re- 100’000 30’000 20’000 serve)
davon IR
Wiederkehrende Ausgaben davon IR
Total 100’000 30’000 20’000
davon IR Total exkl. Reserve 150’000
Organisationseinheit Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung
Produktgruppe Volksschule und schulergänzende Angebote (4481000001)
in CHF inkl. MwSt. 2027 2028 2029
Einmalige Ausgaben (exkl. Re- 703’500 178’500 193’500 serve)
davon IR Wiederkehrende Ausgaben 306’500 349’000 361’500
davon IR
Total 1'010’000 527’500 555’000
davon IR Total exkl. Reserve 2'092’500
Organisationseinheit Amt für Kultur
Produktgruppe Kultur (4487000001)
in CHF inkl. MwSt. 2027 2028 2029
Einmalige Ausgaben (exkl. Re- 250’000 220’000 220’000 serve) davon IR
Wiederkehrende Ausgaben
davon IR
Total 250’000 220’000 220’000
davon IR Total exkl. Reserve 690’000
Organisationseinheit Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Produktgruppe Mittelschul- und Berufsbildungsamt (4481320000)
in CHF inkl. MwSt. 2027 2028 2029
Einmalige Ausgaben (exkl. Re- 1'605’000 1'525’000 1'445’000 serve)
davon IR
Wiederkehrende Ausgaben 1'695’000 1'765’000 1'835’000 davon IR
Total 3'300’000 3'290’000 3'280’000
davon IR Total exkl. Reserve 9'870’000
Organisationseinheit Amt für zentrale Dienste
Produktgruppe Zentrale Dienstleistungen (448900001)
in CHF inkl. MwSt. 2027 2028 2029
Einmalige Ausgaben (exkl. Re- 204’500 179’500 179’500 serve)
davon IR
Wiederkehrende Ausgaben 2'325’400 1'588’200 1'599’200
davon IR
Total 2'529’900 1'767’700 1'778’700
davon IR
Total exkl. Reserve 6'076’300
Total Kreditbetrag
in CHF inkl. MwSt. 2027 2028 2029
Einmalige Ausgaben (exkl. Re- 2'863’000 2'133’000 2'058’000 serve)
davon Investitionsrechnung (IR):
Wiederkehrende Ausgaben 4'326’900 3'702’200 3'795’700
davon IR
Total pro Jahr 7'189’900 5'835’200 5'853’700 Kreditbetrag exkl. Reserve 18'878’800
davon IR zuzüglich Reserve von 8% auf den 564’300 einmaligen Ausgaben Kreditbetrag inkl. Reserve 19'443’100
Der Kreditbetrag umfasst weder wertvermehrende noch werterhaltende Investitionen und löst somit keinen ordentlichen Abschreibungsaufwand aus.
6. Für die Verwendung und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer zuständiges Organ
Zuständig für die Mittelverwendung im Sinne von Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG sind die unter Ziffer 5 bezeichneten Organisationseinheiten. Diese Organisationseinheiten tätigen Ausführungsbeschlüsse im Rahmen des Kreditbetrags ihrer Produktgruppen gemäss Ziffer 5.
Die Vorsteherin oder der Vorsteher der Bildungs- und Kulturdirektion entscheidet über allfällige Verschiebungen zwischen den Produktgruppen.
Der Regierungsrat entscheidet über eine allfällige Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieses Rahmenkredits gemäss Art. 34 Abs. 2 Bst. b FHG.
7. Folgekosten
Die hier bewilligten neuen Ausgaben für Projekte und die Weiterentwicklung (einschliesslich Neuanschaffung) von Lösungen können zu Folgekosten insbesondere für Betrieb, Wartung und Lizenzen führen. Die Folgekosten können noch nicht im Einzelnen beziffert werden, weil sie sich in der Regel erst aus den Projekten ergeben, deren Durchführung mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt wird.
So ist bei den im Vortrag unter Ziff. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Vorhaben Gesuchsportal Schülertransport und Schulsozialarbeit sowie ZERO des AKVB noch keine Aussage möglich, wie sich die Betriebskosten nach der Laufzeit des vorliegenden Kredits entwickeln werden. Die Vorhaben sind noch nicht weit genug fortgeschritten, als dass eine Aussage zu den künftigen Lieferanten oder zum abschliessenden Umfang der Anwendungen möglich wäre. Die im Anhang des Vortrags unter Ziffn. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. und Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. aufgerührten Betriebs- und Wartungskosten entsprechen deshalb einer Schätzung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Betriebs- und Wartungskosten ab dem Jahr 2030 in etwa derselben Höhe ausfallen werden.
Für die für das MBA im Vortrag unter Ziff. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. genannten Neuvorhaben Lernortskooperation, Umsetzung Digitalisierungsstrategie Schulen SekII und Kennzahlen- und Controllingtools sind die erwarteten Betriebskosten Bestandteil der im Anhang des Vortrags beschriebenen wiederkehrenden Kosten (vgl. Anhang Ziffn. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. und Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Ab dem Jahr 2030 werden zum aktuellen Zeitpunkt keine zusätzlichen Betriebskosten erwartet.
Abgesehen vom Gesagten hat der vorliegende Beschluss keine besonderen Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, ICT und Raum.
8. Finanzreferendum
Diese Ausgabenbewilligung untersteht der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt zu publizieren.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat
Beilagen ‒ Vortrag