2026.BVD.337
Interlaken, Lindenallee 88, Werkhof Tiefbauamt, Erweiterung Fahrzeughalle. Verpflichtungskredit für die Ausführung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 376/2026 Datum RR-Sitzung: 22. April 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.337 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Interlaken, Lindenallee 88, Werkhof Tiefbauamt, Erweiterung Fahrzeughalle, Verpflichtungskredit für die Ausführung
Erwägungen
1. Gegenstand
Der Werkhof an der Lindenallee in Interlaken ist ein zentraler Standort für den Unterhalt des National- und Kantonsstrassennetzes und wird gemeinsam vom Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) genutzt. Aufgrund des gewachsenen Fahrzeug- und Gerätebestands sowie veränderter betrieblicher Anforderungen fehlen ausreichend witterungsgeschützte Abstellflächen. Zudem weist das bestehende Gefahrenstofflager Sicherheitsmängel auf.
Mit dem beantragten Ausführungskredit von CHF 1 302 000 (Gesamtkosten von CHF 1 770 000, abzüglich einer Kostenbeteiligung des ASTRA von CHF 298 000 und der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 170 000) sollen die Kosten für die Erweiterung der Fahrzeughalle und den Ersatz des Gefahrenstofflagers finanziert werden. In den Gesamtkosten sind die Kosten für eine Photovoltaikanlage von CHF 596 000 und betriebsspezifische Einrichtungen von CHF 324 000 enthalten.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ‒ Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111), Art. 2 lit. f. ‒ Kantonales Energiegesetz vom 15. Mai 2011 (KEnG; BSG 741.1), Art. 2, 3, 39a und Art. 52 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand Oktober 2025, Baupreisindex Espace Mittelland, 143.6 Punkte
Gesamtkosten CHF 1 770 000 bestehend aus – Gebäudeerweiterung inkl. integrale Leistungen CHF 850 000 – PV-Anlage inkl. Vor- und Nebenarbeiten CHF 596 000 – Betriebseinrichtungen CHF 324 000
Total CHF 1 770 000
Abzüglich zugesicherte Kostenbeteiligung ASTRA an die PV-Anlage – CHF 298 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 26 und 34 FHaV CHF 1 472 000 abzüglich am 4. April 2025 bewilligte Projektierungskosten – CHF 170 000 Zu bewilligender Kredit CHF 1 302 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Das ASTRA beteiligt sich mit 50 % an den Kosten der Photovoltaikanlage. Die Kostenbeteiligung ist zugesichert.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr 504000000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2025 CHF 40 000 2026 CHF 90 000 2027 CHF 1 640 000 Total CHF 1 770 000
Die Kostenbeteiligung des ASTRA wird über das Konto 630000000 Eigene Investitionsbeiträge Bund vereinnahmt.
Die ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich unter Ziffer 4.3 des Vortrags.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat