2026.DIJ.7539
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG-Nr. 4458500001). Kreditüberschreitung 2026
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 626/2026 Datum RR-Sitzung: 10. Juni 2026 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2026.DIJ.7539 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG-Nr. 4458500001); Kreditüberschreitung 2026
Erwägungen
1. Gegenstand
Kreditüberschreitung 2026 bzw. nachkreditpflichtige Abweichung ohne Entscheidungsspielraum. Saldoüberschreitung von CHF 17’100'000 in der Produktgruppe 4458500001.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 9 ff. des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 22 und Art. 40 ff. des Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz vom 01.02.2012 (KESG; BSG 213.316) ‒ Art. 9 ff. der Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz vom 24.10.2012 (KESV; 213.316.1) ‒ Art. 7 der Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen (ZAV; BSG 213.318)
3. Kreditsumme und Produktgruppe
3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Der Budgetsaldo der Erfolgsrechnung wird voraussichtlich um CHF 17'100'000 überschritten werden. Auf die Investitionsrechnung hat die Budgetüberschreitung keine Auswirkung.
Produktgruppe Nr. 4458500001, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Beträge in CHF
Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2026 172’297’101
Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2026 189’397’101
Kreditüberschreitung 2026 -17’100’000
3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist
Die Kreditüberschreitung bzw. die nachkreditpflichtige Abweichung wird nicht innerhalb der Direktion kompensiert werden können und die Kompensation wird auf Stufe Konzern erfolgen. Die Kreditüberschreitung entsteht aus rechtlich vorgegebenen Aufwänden und Erträgen.
4. Begründung
Das Gesamtergebnis der Produktgruppe Nr. 4458500001, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, wird im Vergleich zum Budget voraussichtlich um CHF 17’100’000 schlechter ausfallen.
In CHF Budget 2026 Erwartete Rech- Abweichung nung 2026
Betrieblicher Aufwand 202’143’347 219’243’347 -17’100’000
30 Personalaufwand 29’110’285 29’110’285 0
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 86’295’824 100’895’824 -14’600’000
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 0 0 0
36 Transferaufwand 74’735’844 77’235’844 -2’500’000
37 Durchlaufende Beiträge 0 0 0
39 Interne Verrechnungen 12’001’394 12’001’394 0
Betrieblicher Ertrag -29’846’246 -29’846’246 0
40 Fiskalertrag 0 0 0
41 Regalien und Konzessionen 0 0 0
42 Entgelte -23’453’000 -23’453’000 0
43 Verschiedene Erträge 0 0 0
46 Transferertrag -400’000 -400’000 0
47 Durchlaufende Beiträge 0 0 0
49 Interne Verrechnungen -5’993’246 -5’993’246 0
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 172’297’101 189’397’101 -17’100’000
34 Finanzaufwand 0 0 0
44 Finanzertrag 0 0 0
Ergebnis aus Finanzierung 0 0 0
Operatives Ergebnis 172’297’101 189’397’101 -17’100’000
38 Ausserordentlicher Aufwand 0 0 0
48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0
Ausserordentliches Ergebnis 0 0 0
Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 172’297’101 189’397’101 -17’100’000 (Globalbudget)
Kommentierung: Nach heutigem Kenntnisstand ist mit einer Kreditüberschreitung durch die KESB von voraussichtlich rund MCHF 17.1 zu rechnen.
Die Erkenntnisse aus dem Zahlenwerk 2025, der weitere erwartete Kostenanstieg sowie die weiterhin steigende Fallzahl an Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen weisen auf eine Zunahme der Gesamtkosten und einen Anstieg der Massnahmenkosten im Sach- und übrigen Betriebsaufwand bis Ende Jahr hin. Da sich die Aufwendungen für die Massnahmen direkt nach dem individuellen Schutzbedarf der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen richten, können diese nur begrenzt durch die KESB beeinflusst werden.
Die Zahlungen gemäss der ZAV-Abgeltung (Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie die Abgeltung der den Gemeinden entstehenden Aufwendungen) verbleiben aufgrund der steigenden Fallzahlen auf einem hohen Niveau und führen zu einem Mehraufwand von MCHF 2,5. Zudem wurde zum Zeitpunkt der Planung das Mengenwachstum in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Aufgrund der Rückmeldungen der Finanzkontrolle sind per Ende September 2026 Forderungen gegenüber Konkursämtern abzuschreiben, sofern kein Zahlungseingang mehr zu erwarten ist. Aktuell wird von einer Abschreibung in der Höhe von MCHF 1,9 ausgegangen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Finanzkommission ‒ Direktion für Inneres und Justiz