2026.SIDGS.544
Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe an akut vom Hunger bedrohte Familien im Niger
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 407/2026 Datum RR-Sitzung: 29. April 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2026.SIDGS.544 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe an akut vom Hunger bedrohte Familien im Niger
Rechtsgrundlagen
Artikel 32, Artikel 36, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 59 Absatz 1, 2 und 4 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
Artikel 32 und Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
Gesuchsteller: Swissaid, Bern Geschäfts Nr.: 848683 Vorhaben: Nothilfe: Lebensmittelpakete und Saatgut gegen die akute Hungersnot im Niger Gegenstand: Der Niger steht aktuell vor einer schweren Ernährungskrise, die durch wiederholte klimatische Extremereignisse und strukturelle Verwundbarkeiten verschärft wird. In der letzten Regenzeit führten anhaltende Trockenphasen, lokale Überschwemmungen und Hagel zu erheblichen Ernteausfällen. Viele Haushalte haben kaum oder keine Nahrungsmittelreserven mehr; steigende Lebensmittelpreise, abnehmende externe Hilfe und die schwierige Sicherheitslage verschärfen die Lage. Dank der langjährigen Präsenz von SWISSAID Niger mit einer bewährten Kooperation mit lokalen Behörden und Partnern können folgende Nothilfemassnahmen sicher und effizient umgesetzt werden: Lebensmittelverteilung während der Hungersperiode zu Beginn der kritischen Übergangszeit zwischen zwei Ernten, von Juli bis August. Die Pakete umfassen Grundnahrungsmittel wie Reis, Hülsenfrüchte (Niébé), Öl und jodiertes Salz. Damit wird der Grundbedarf eines Haushalts während der Hungerperiode gedeckt und den grundlegenden Energiebedarf sichergestellt. Andererseits soll die Verteilung von Saatgut für den Regenfeldanbau von Hirse, Bohnen, Sorghum und Erdnüssen im Mai 2026, rechtzeitig vor Beginn der Regenzeit die Produktion für die kommende Saison ermöglichen. Mit zeitlich begrenzten Cash-for-Work-Massnahmen werden zudem kurzfristige Einkommensmöglichkeiten geschaffen und die Produktionsgrundlagen geschützt. Die Nothilfe richtet sich an 2’000 besonders gefährdete Haushalte in 40 Dörfern der Departemente Boboye und Doutchi, die besonders stark von den klimatischen Extremereignissen und Ernteausfällen betroffen sind. Zusätzlich werden 500 Haushalte im Departement Kollo (Region Tillabéri) unterstützt. Die Hilfe erreicht rund 14’000 direkt begünstigten Personen. Der beantragte Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Bern fliesst direkt in diese Nothilfemassnahmen. Subvention LF: CHF 60'000.00
Kontierung: 4600-4460010401-209100005
Bedingungen: - Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung.
Der Gesuchsteller muss den Lotteriefonds über wesentliche Projektänderungen und Minderkosten unverzüglich und pro-aktiv informieren.
Dem Lotteriefonds ist spätestens 18 Monate nach Beitragsgewährung ein Schlussbericht zur geleisteten Hilfe zuzustellen, mit einer Zusammenstellung der Einnahmen und Mittelverteilung nach Organisation inkl. Angaben zu den damit unterstützen Massnahmen.
Der Beitrag darf nicht zur Deckung von Overheadkosten der Organisationen eingesetzt werden.
Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion