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Ordnung der Theologischen Fakultät der Universität Basel für ein sechssemestriges Zertifikatsstudium der Theologie (Peritia theologiae)
Theologische Fakultät: O für das Zertifikatsstudium 446.140 Ordnung der Theologischen Fakultät der Universität Basel für ein sechssemestriges Zertifikatsstudium der Theologie (Peritia theologiae) Vom 16. Januar 1995 Vom Erziehungsrat genehmigt am 11. September 1995
Art. 1 . Die Theologische Fakultät bietet für Studierende, welche weder
die kirchliche noch die fakultätseigene Abschlussprüfung anstreben, einen verkürzten Studiengang an. Der Studiengang kommt für Studierende aus dem Inland und Ausland in Frage, die sich durch Aneignung von Grundkenntnissen der wissenschaftlichen Theologie in überschaubarer Zeit Fachkompetenz und Urteilsfähigkeit erwerben wollen. Ein Zertifikat («Peritus bzw. Perita theologiae») bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs.
Art. 2 . Voraussetzung für die Zulassung ist die durch die Maturität oder
vergleichbare Qualifikationen ermöglichte Immatrikulation an der Universität. Ein von der Fakultät veranstaltetes Kolloquium mit dem Kandidaten oder der Kandidatin soll Voraussetzungen und Zielvorstellungen klären.
Art. 3 . Das Studium dauert mindestens 6 Semester. Davon sind mindestens 4 Semester in Basel zu absolvieren.
Art. 4 . Es sind 4 der 6 theologischen Fächer: Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Ökumene- und
Missionswissenschaft, Praktische Theologie als Schwerpunktfächer auszuwählen. Darunter muss ein biblisches Fach (Altes Testament oder Neues Testament) sein.
Art. 5 . In dem gewählten biblischen Fach sind Sprachkenntnisse (Hebräisch oder Griechisch) nachzuweisen.
Art. 6 . Die Anmeldung zur Prüfung kann frühestens zu Beginn des
6. Semesters des Studiums erfolgen. Bei der Anmeldung sind je
Pflichtstunden in den gewählten Schwerpunktfächern, also insgesamt
Pflichtstunden nachzuweisen.
Art. 7 . Die Prüfungsanforderungen bestehen aus folgenden Leistungen:
1. je 1 Seminararbeit in 2 Schwerpunktfächern nach Wahl; 2. 2 Klausuren in den 2 übrigen Schwerpunktfächern (dreistündig); 3. 4 mündliche Prüfungen von je 30 Minuten in 3 Schwerpunktfächern und 1 Nichtschwerpunktfach nach eigener Wahl.
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Art. 8 . Die Beurteilung der Einzelleistungen erfolgt nach dem in der
theologischen Zwischenprüfung üblichen Notensystem (§ 6). Die Durchschnittsnote bei gleicher Wertung der Einzelleistungen ergibt die Prädikate: 1,0–1,5 optime; 1,6–2,2 laudabiliter; 2,3–3,0 rite. Die einzelnen Prüfungsleistungen werden durch das Zertifikat ausgewiesen (§ 1).
Art. 9 . Die Prüfungsgebühren sind in der Verordnung betreffend die
Gebühren an der Universität festgelegt.
Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Oktober 1995 wirksam.1) 1) Publiziert am 4. 10. 1995.
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