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Grossratsbeschluss betreffend Errichtung eines Schweizerischen Tropeninstituts in Basel

447.600 · Basel-Stadt Gesetzessammlung

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Retrieved on Sep 5, 2026

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This text is no longer in force.

447.600

Grossratsbeschluss betreffend Errichtung eines Schweizerischen Tropeninstituts in Basel

Vom 9. Dezember 1943 (Stand 25. Januar 1944)

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, eine Anstalt zur Förderung der Tropenkunde als Schweizerisches Tropeninstitut mit eigener Rechtspersönlichkeit zu errichten.

Dieser Anstalt wird zunächst für drei Jahre ein jährlicher Staatsbeitrag von Fr. 50'000.– gewährt, bei dessen Ausrichtung die der Anstalt gewährten Personal- und Sachleistungen anzurechnen sind, und der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu tun, damit für die Anstalt weitere Zuwendungen gesichert werden.

2. Die Leitung der Anstalt ist einem Kuratorium zu übertragen, das der Regierungsrat unter Berücksichtigung der an dem Unternehmen interessierten Kreise bestellen soll. Die nötigen Bestimmungen über die Organisation, die Tätigkeit und die Beaufsichtigung der Anstalt werden vom Regierungsrat nach Anhörung des Kuratoriums erlassen.

3. Der Regierungsrat wird beauftragt, über die Weiterführung der Anstalt vor Ablauf des Jahres 1946 Bericht zu erstatten.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

KB 11.12.1943