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Ordnung über die Entschädigung für den Bürgerratspräsidenten, die Mitglieder des Bürgerrates, den Schreiber und den Kassier

BeB 153.860 · Basel-Stadt Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/en/docs/ch-bs/sg/beb-153-860/de/ordnung-uber-die-entschadigung-fur-den-burgerratsprasidenten-die-mitglieder-des-burgerrates-den-schreiber-und-den-kassier

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  3. Basel-Stadt Laws
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BeB 153.860

Ordnung über die Entschädigung für den Bürgerratspräsidenten, die Mitglieder des Bürgerrates, den Schreiber und den Kassier

Vom 4. Mai 1995 (Stand 1. Juli 1995)

Die Versammlung der Bürgergemeinde Bettingen

beschliesst:

Art. 1

Für die Entschädigungen des Bürgerratspräsidenten, der Mitglieder des Bürgerrates, des Schreibers und des Kassiers bewilligt die Bürgergemeindeversammlung jeweils auf Antrag des Bürgerrates eine Gesamtsumme.

Art. 2

Über die von der Bürgergemeindeversammlung genehmigte Gesamtsumme kann der Bürgerrat verfügen. Er legt die einzelnen Entschädigungen nach Funktion fest.

Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Juli 1995 wirksam.1 Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Ordnung über die Entschädigungen für den Bürgerratspräsidenten, die Mitglieder des Bürgerrates, den Schreiber und den Kassier vom 28. November 1985 aufgehoben.

KB 29.07.1995

Footnotes

  1. [1] Publiziert am 29. 7. 1995.