BeE 253.150
Ordnung betreffend Gartenarbeiten mit motorisch betriebenen Geräten
Vom 17. Mai 1983 (Stand 12. Juni 1983)
Der Gemeinderat Bettingen erlässt, gestützt auf § 10 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 6. Juli 1916, folgende Ordnung:
Der Gebrauch von Motorrasenmähern und anderen motorisch betriebenen Geräten für Garten- und Holzarbeiten ist nur in den Zeiten von 7–12 und 14–19 Uhr (Montag bis Samstag) gestattet. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Diese Ordnung wird sofort wirksam.
PS.: Mit dieser Ordnung wird die für den Gebrauch von motorisch betriebenen Gartengeräten freigegebene Zeit, entsprechend der Regelung der Gemeinde Riehen, von 15 Uhr auf 14 Uhr vorverlegt.
KB 11.06.1983