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Reglement über die Jagdpassgebühren

RiE 912.210 · Basel-Stadt Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/en/docs/ch-bs/sg/rie-912-210/de/reglement-uber-die-jagdpassgebuhren

Retrieved on Sep 1, 2026

  1. Documents
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  3. Basel-Stadt Laws
Source

RiE 912.210

Reglement über die Jagdpassgebühren

Vom 21. September 1993 (Stand 26. September 1993)

Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf § 12 Abs. 3 und 4 der kantonalen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 24. August 19931, erlässt folgendes Reglement:

Für die Ausstellung eines Jagdpasses werden folgende Gebühren erhoben:

1. Jahresgebühr pro Kalenderjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 100.–

2. Tagesgebühr für Jagdgäste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 50.–

Dieses Reglement ist zu publizieren. Es wird sofort wirksam.2

Footnotes

  1. [1] SG 912.210.
  2. [2] Wirksam seit 26. 9. 1993.

KB 25.09.1993