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Beschluss über die Entschädigung der Schulärzte

IV B/11/2 · Glarus Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/en/docs/ch-gl/gs/iv-b-11-2/de/beschluss-uber-die-entschadigung-der-schularzte

Retrieved on Sep 2, 2026

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This text is no longer in force.

IV B/11/2

Beschluss über die Entschädigung der Schulärzte

Kanton Glarus

Beschluss über die Entschädigung der Schulärzte (Erlassen vom Regierungsrat am 23. Dezember 2003)

1.

Gestützt auf Artikel 6 der Verordnung vom 20. Dezember 1972 über die Schulgesundheitspflege1) werden die Entschädigungen der Schulärzte wie folgt festgesetzt: a. Fixum pro Schulgemeinde und Jahr 500 Franken. Darunter fallen: Organisation der Schüleruntersuchungen, Besprechungen mit Schülern, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden; Teilnahme an einer Schulratssitzung; Kilometer-Entschädigung; kurze Einzeluntersuchungen (z. B. Impfreaktion). b. Für den Untersuch können pro Lernenden 10 Minuten gemäss Tarmed- Tarif (Taxpunktwert gemäss UVG) verrechnet werden.

2.

Diese Ansätze treten rückwirkend auf Beginn des Schuljahres 2003/2004 in Kraft. Der Beschluss des Regierungsrates vom 20. September 1982 wird damit aufgehoben.

1. 7. 2004 – 29