VIII D/21/5
Beschluss über den Vermögensanteil am anrechenbaren Einkommen für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung
Vom 28.09.2005 (Stand 01.01.2006)
(Erlassen vom Landrat am 28. September 2005)
Ziff. 1
Zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens ist das Bruttoeinkommen um 10 Prozent des steuerbaren Vermögens gemäss den aktuell verfügbaren kantonalen Steuerdaten zu erhöhen.
Ziff. 2
Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft.
SBE IX/5 259