730.100
Beitritt des Kantons Graubünden zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005
vom 25. April 2006
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden,
gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1), nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 10. Januar 2006 2),
beschliesst 3):
1.
Der Kanton Graubünden tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) vom 24. Juni 2005 4) bei.
2.
Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt 5) zur Rahmenvereinbarung vom 24. Juni 2005 zu erklären.
3.
Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.