919.300
Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgebühren am Plantahof
Vom 29.06.2010 (Stand 01.08.2023)
Gestützt auf Art. 9 der Landwirtschaftsverordnung des Kantons Graubünden1
von der Regierung erlassen am 29. Juni 2010
Art.
1 Unterkunft und Verpflegung
1. Bildungsbereich
Der Bildungsbereich umfasst die vom Plantahof angebotenen Ausbildungsgänge der Grundbildung und der höheren Berufsbildung, die von Lernenden tageweise oder in Wochenblöcken im Internat besucht werden.
Massgebend sind die AHV-Ansätze für Naturalbezüge.
Die Wochenpauschale für Lernende im Internat berechnet sich aufgrund von sieben Übernachtungen, fünf Frühstücken, fünf Mittagessen und vier Abendessen.
Bei der Wochenpauschale für Lernende im Externat wird von fünf Mittagessen ausgegangen.
…
Art. 2 2. Kurs- und Seminarbereich
Der Kurs- und Seminarbereich umfasst Weiterbildungsangebote oder andere Bildungsveranstaltungen, welche vom Plantahof selbst angeboten werden oder für welche er lediglich die Infrastruktur zur Verfügung stellt.
Im Kurs- und Seminarbereich werden Marktpreise festgelegt. Die vereinbarten Preise dürfen die Ansätze gemäss Artikel 1 nicht unterschreiten.
Lernende als Langzeitmietende (mindestens 10 Monate), die eine nichtlandwirtschaftliche Ausbildungs- oder Lehrstelle in der Umgebung von Landquart innehaben, werden am Plantahof in Kost und Logis genommen, sofern freie Zimmer vorhanden sind.
Art. 3 Einzelne Mittagessen und Pausenverpflegung
Für einzelne Mittagessen gelten folgende Preise:
für Lernende der Grundbildung: AHV-Ansatz;
für Lernende der Grundbildung anderer Bildungsinstitutionen: eineinhalbfacher AHV-Ansatz;
für Lernende der berufsbegleitenden Grundbildung und der höheren Berufsbildung sowie für Teilnehmende des Direktzahlungskurses und von Kursen gemäss Weiterbildungsprogramm: doppelter AHV-Ansatz;
für externe Gäste im Seminarbereich: Marktpreise, jedoch mindestens der doppelte AHV-Ansatz.
Eine allfällige Pausenverpflegung wird zusätzlich zum Mittagessen in Rechnung gestellt.
Art. 4 Kursgebühren
Die Kursgebühr für einen vom Plantahof angebotenen Kurs gemäss Weiterbildungsprogramm beträgt 60 Franken pro Tag und 40 Franken pro Halbtag.
…
In begründeten Fällen, insbesondere bei hohen Kosten für Referentinnen und Referenten oder bei einer Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden, kann von diesen Ansätzen abgewichen und eine höhere Kursgebühr festgelegt werden.
Art. 5 Lehrmittel und Exkursionen
Die Kosten für Lehrmittel und weitere Unterrichtsmaterialien sowie Exkursionen gehen zulasten der Lernenden.
Art. 6 Mehrwertsteuer
In allen Ansätzen und Gebühren ist die Mehrwertsteuer inbegriffen.
Art. 7 Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
Dieses Reglement tritt am 1. August 2010 in Kraft.
Auf diesen Zeitpunkt wird das Reglement über die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie über die Kursgelder am landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof vom 18. Februar 20032 aufgehoben.
-